DFB verhängt Strafe über 25.000 Euro und Teilausschluss auf Bewährung

  • Ich hab die West mit 11 Jahren das erste mal als Flammenmeer erlebt - sicher, daß war ein prägendes Erlebnis zumal ich vorher nie in nem Stadion war.


    Nich wenige denken an das Spiel zu Hause gegen Barca bei dem Thema. Es war geil, keine Frage, aber nunmal berechtigter weise heute verboten.


    Ne Alternative diesen Effekt mit Nebelmaschinen und roten Scheinwerfen hinzubekommen.


    Aber denen, die heute zündeln haben kein Interesse am Fußball und dass es damals so geil war. Sie wollen Regeln und Gesetze brechen.

    "Wo Licht ist ist auch Schatten.
    Auf die Sonne folgt der Regen, mein Leben ist ein Fluch und Segen.
    Du darfst auf die Fresse fallen, Gewinner stehen wieder auf nur Verlierer bleiben liegen.
    Mund abwischen weiter gehen, ihr werdet mich von hinten sehen!"

  • Das so Spiele wie gegen Barcelona als Kult gelten, hat nur einen Grund:
    ES WAR EINMALIG--so hatten wir die Westkurve nie mehr hinbekommen-egal bei welchem Spiel.


    Genauso ist das Religationsspiel gegen Hoffenheim einmalig mit den wehenden Fahnen und dem Dauergesang "RotWeiß"-- auch dieses Spiel und der Support ist einmalig udn wird so NIEMEHR hinbekommen werden--

    :schild: Eine Liebe ein Leben lang :schal:
    „Großer FCK deine Lieder singen wir voller Liebe wieder, wir stehen zu dir bis zum Tod, unsere Farben sind Weiß und Rot.“

  • Ja das bringt ja dann nix. Meiner Meinung nach könnte man die schon rausholen wenn man denn wirklich wollte von Vereinsseite. Scheinbar traut sich aber niemand da es vielleicht Mitglieder der Fanszene sind die viele Zuschauer bringen? Ich weiss es nicht.

  • Von der Politik her müssten da schärfere Strafverfolgungen her. Auch mit dem Übertragen der Kosten für die Strafverfolgung an überführte Gewalttäter.


    Es ist noch nicht so schlimm wie in anderen Ländern, aber es reicht doch, dass der FCK immer wieder zahlen darf und in der Presse negativ auftaucht. Das muß irgendwann mal aufhören.

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  • Wie es in der neuen Presse Hannover steht, sind die aber vor einem ordentlichen Gericht nur deshalb gescheitert, weil die Karte nicht in oder über Hannover 96 gekauft wurde, sondern beim VfL Wolfburg.
    Insofern wäre es vielleicht angebracht wenigestens prüfen zu lassen wie die Erfolgsaussichten sind, wenn wir, der FCK, die Karte direkt verkauft haben.
    Wobei mir schleierhaft bleibt, warum in dem Fall Hannover das so differenziert wird, zumal die Stadionordnung doch dann für jeden Besucher Gültigkeit hat.

    "Fußball ist eigentlich ein einfaches Spiel, das erst durch die Einflussnahme des Trainers verkompliziert wird!"

    ich bin Optimist -- sogar meine Blutgruppe ist positiv

  • @Andi_74
    Immer wenn irgendwas passiert kommt der Ruf nach härteren Strafen. Das ist nicht nur auf Fußball bezogen. Wenn Du dir die Rheinpfalzartikel und Berichte bzgl. KSC Spiel anschaust, dann siehst Du ja jetzt schon, was für drakonische Strafen da verhängt werden. Die Auslegung des Landfriedensbruchs ist auch nur noch lächerlich. Strafverfolgungskosten nennt sich in Deutschland Gerichtskosten. Dieser trägt ein Verurteilter in der Regel auch.


    @goettinger
    Problem ist eben auch, dass es beim DFB keinen wirklichen Strafenkatalog gibt, wo beispielsweise drin steht: 1 Bengalo kostet XX Euro. Die Strafen sind oftmals willkürlich und es spielen Wiederholungsfälle eine Rolle. Wenn du beispielsweise einen erwischst der in Karlsruhe gezündet hat und willst ihm die Strafe auferlegen, dann haftet er ja quasi auch für die Vorstrafen mit, an denen er gar nicht beteiligt war. Auch gibt es in Deutschland den Grundsatz "keine Haftung" ohne Verschulden. Hier trifft aber der DFB eine Strafe für den FCK, obwohl dem Verein kein Verschulden trifft.

  • @Betzenberg1985


    Der Ruf kommt zumindest von mir nicht wenn was passiert. Der kommt schon ziemlich lange.


    Mit den Kosten für die Strafverfolgung meine ich nicht nur die üblichen Gerichtskosten. Ich meine damit die KOMPLETTEN Kosten. Also auch jene der Ermittlungsbehörden. Das würde einen Überführten Gewalttäter beim Fußball mit Sicherheit bis ans Ende seines Lebens arm machen. Aber ganz ehrlich? Das ist er selber schuld. Und da dürfte es keine Chance auf Privatinsolvenz oder so geben.

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  • @ betzenberg1985
    Wieso haftet er für die Vorstrafen mit. Keine Haftung ohne Beweis. Also kann er auch nur für das aktuelle Ergebnis haften.


    Aber der bericht der neuen Presse geht ja noch weiter und führt auch die weitere Begründung aus:
    1. Muss ein Vertrag zwischen dem Verein (96) und dem Betroffenen zustande kommen. Das kann er nur, wenn er seine Karte über den Verein kauft. Aber interessanter ist dann doch:
    2. Der Verein hat die Sanktion des DFB akzeptiert und keinen Widerspruch eingelegt, der nach Auffasung des Gerichtssprechers durchaus große Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, da die Sanktionen des DFB nach Auffassung des Gerichtes wohl einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
    Insofern baut sich der DFB eine Gelddruckmaschienerie auf, bei der bisher kaum ein Verein eine Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht angestrebt hat. Das kann man aber auch durchaus als fahrlässig von Vereinsseite ansehen, bzw. bei den Verantwortlichen mal hinterfragen. Insofern stellt sich dann auf die Frage einer evtl. Haftung der Verantwortlichen der Vereinsführung

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    Einmal editiert, zuletzt von goettinger ()

  • Er haftet dadurch für die alten Vorstrafen mit, da die Strafe aufgrund der Vorbelastungen höher ist, als wenn keine Vorbelastung bestanden hätte.


    Ich gehe so weit und sage, dass wenn ein Verein einmal vor staatliche Gerichte geht, dieses Strafensystem kein weiterer Bestand hätte.