FCK-Fans vorm Amtsgericht freigesprochen

  • Auf der Rückreise vom Auswärtsspiel bei Fortuna Düsseldorf kam es im März 2016 im Kölner Hauptbahnhof zu Auseinandersetzungen zwischen Fans des 1. FC Kaiserslautern und der Polizei. Gestern kam es deswegen zu einer Verhandlung gegen einen FCK-Fan vor dem Kölner Amtsgericht.


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    „Es ist noch keiner vom Ball erschossen worden!"

    - Gerry Ehrmann -

  • Seltsame Geschichte.
    Aber ehrlich, wer kann sich nach 1,5 Jahren noch klar erinnern.
    Zu Gunsten von ausgeglichenen Etats und Verringerung von Schulden wurden Polizei und Justiz einfach zu sehr Etatmäßig geschrumpft.

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Ob sich das wirklich so zugetragen hat wage ich stark zu bezweifeln. Aber wundern würde ich mich bei der deutschen Gerichtsbarkeit nicht. Schön die Polizei auflaufen lassen und den Schuldigen laufen lassen, nichts neues in diesem Land.

  • Schuldig ist, wessen Schuld bewiesen ist. Auch wenn es dir schwer fällt, das gilt auch für Menschen, die für dich nur 2. Klasse sind...


    Menschen 2. Klasse ? Was ist denn das bitte für ein dummer Spruch ? Und hör bitte auf mich beurteilen zu wollen ohne mich zu kennen, danke.

  • Unabhängig von der Qualität des Anwalts - welche sicherlich auch nicht gerade unerheblich ist - gilt in Deutschland seitens der Rechtsprechung, dass die Schuld bewiesen werden muss. Wenn die diensthabenden Polizisten unabhängig der Zeitdauer nicht (mehr) in der Lage sind, hier eindeutig eine Person zu identifizieren und somit eine Straftat zweifelsfrei zuzuordnen, dann ist es nur richtig, wenn der Beschuldigte freigesprochen wird; auch wenn der Beschuldigte tatsächlich die Tat begangen hat. Ohne eindeutige Feststellung ist jeder Beschuldigte freizusprechen.

  • Auf der anderen Seite muss ein Polizist klar aufzeigen unter welchen Bedingungen er gehandelt hat und darf gegen solche Spinner nicht den Knüppel auspacken ohne um seine Arbeitsstelle und Rente fürchten zu müssen. Das wiederum kann ich nicht verstehen. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen was am Ende dazu führt dass ohnehin schon Zahlenmäßig Unterlegenen Polizisten auch noch jegliche Handlungsfähigkeit genommen wird. Ich war schon in Massenschlägereien dabei. Dass da keiner mehr weiß wer was gemacht hat, ist doch klar. Aber der Respekt vor der Polizei muss einfach erhalten bleiben.

  • Hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen der Polizei und insoweit jedes einzelnen Polizisten gibt es in der Tat hohe Anforderungen, diese unter Beweis zu stellen; nicht zu Unrecht, aber auch schwer zu dokumentieren und organisatorisch sicherzustellen. Betrifft aber unabhängig des aktuellen Beitrags nur am Rande das Thema "Straftaten zu beweisen", denn die Erbringung des Nachweises hat nichts mit der Zweckmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen zu tun, wohl aber mit der Organisation der Beweiskette.