Die "fabelhaften Becca Boys" paralysieren den Verein

  • Zitat

    Die Entscheidung zur Wahl von Herrn Gregorius war eine Entscheidung des Vorstands

    Kann sich da jeder Hinz und Kunz bewerben? Was qualifiziert ihn eigentlich für dieses Gremium?

    Hätte ich das gewusst, hätte ich mich da auch beworben. Schlechter würde ich das keinesfalls machen. Und dazu aus Überzeugung.

    Muss mir nur noch schnell die Tochter von einem Scheich angeln.


    Scnr

    Optimismus ist ein Schlüsselfaktor der Resilienz

  • Dieses Statement hätte man sich auch schenken können. Welche grundsätzlichen Behauptungen des kickers werden denn überhaupt entkräftet?

    keine ;)


    Es wird nur bestätigt und zwar wer AR wurde, aber nicht warum ;)

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Wollte man Böses denken, könnte man fast annehmen, dass das altbewährte Ping Pong Spiel zwischen Vereinsführung und Presse in den nächsten Satz geht.

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  • Und wenn man sich anguckt wir die PM gestaltet ist - Nunja es geht um was und das ist nicht die Sache mMn

    "Die Menschen wissen im Moment nicht wohin mit ihrer Liebe. Sie möchten dafür wenigstens ab und zu ein Fußballküsschen bekommen. Dafür werden sie den Klub weiterhin unterstützen müssen, auch in holprigen Zeiten" !! (Marcel Reif, kicker, 10.10.16)

  • Ich frage mich nach wie vor noch immer wie es eigentlich möglich ist dass Becca dort seinen Strohmann installiert ohne bisher auch überhaupt nur einen müden Cent wirklich investiert zu haben?


    Missinterpretiere ich die bisher uns bekannten Statuten der Satzung (Investition gegen ein Mandat im AR der KG) gänzlich falsch oder stehe ich sonst irgendwie auf dem Schlauch.


    Was sollen uns bspw. solche Absätze sagen?

    Zitat

    Richtig ist, dass der Vorstandsvorsitzende im derzeitig dreiköpfigen Vorstand des FCK eine Stimme besitzt. Die Entscheidung zur Wahl von Herrn Gregorius war eine Entscheidung des Vorstandes.

    `When the seagulls follow the trawler, it is because they think sardines will be thrown into the sea'

  • Aus welchem Pool darf da eigentlich berufen werden? Kann man da auch die Trude aus dem Tante Emma Laden nebenan wählen?


    Nichts gegen Frauen, die Trude heissen oder gegen Tante Emma Läden.

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  • Nunja er ist Jurist und war bei Finanzinstituten tätig. Das ist ja nix schlechtes. Und wie bei allen KGs darf die HV wählen wen sie will um ihre Interessen zu vertreten. Egal was die Expertise dessen ist ;). Es sitzen ja auch zahlreiche Leute in DAX ARs, die ggfs. auf den ersten Blick mit den speziellen Unternehmen nix am Hut haben


    Aber hier liegt es mA etwas anders und zwar unglücklich mMn, denn da gibt es eine Nähe zu einem mögl. Investor der zufällig auch Bürgschaftsgeber ist. Und es noch nicht feststeht , ob da ggf ein EK Geber draus wird. Wenn schon Jurist, warum hat man als Verein den keinen neutralen nominiert?

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  • zum Thema Qualifikation


    Zitat

    ...Klar ist, dass mit der Pflichtenbreite nicht verlangt werden kann, dass jedes Aufsichtsratsmitglied sämtliche Pflichten persönlich ausfüllen kann. Auch deshalb können aus der Mitte des Aufsichtsrats Ausschüsse zur Entscheidungsvorbereitung gebildet werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 AktG). Dass aber kein Mitglied des Aufsichtsrats unter die Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art, die erforderlich sind, um alle üblicherweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen und beurteilen zu können, „rutschen” darf, entschied der BGH schon 1982 (II ZR 27/82). Nicht umsonst empfehlen sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex (für börsennotierte Gesellschaften) wie der Public Corporate Governance Kodex (für nicht-börsennotierte Gesellschaften des Bundes) – die Kodizes haben außerhalb ihrer unmittelbaren Geltungsbereiche keine rechtliche Bindungswirkung, dürften bei Auslegungsfragen aber Aus­strahlungs­wirkung entfalten – den Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder „insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen” (DCGK 5.4.1 bzw. PCGK 5.2.1). Die Empfehlungen verdeutlichen, dass in von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen schon bei der Bestellung der Mitglieder des Über­wachungs­organs keinem guten Rat gefolgt wird, wenn dabei statt auf die Qualifikation eher auf die Besetzung nach Parteienproporz geachtet wird.


    https://www.roedl.de/themen/oe…zeiteinsatz-qualifikation

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