Im Übrigen: Ich hoffe, den Herren dort oben ist klar, dass diese EK-Erhöhung vielleicht bilanziell möglich ist (Obwohl ich die Buchungen (noch?) nicht nachvollziehen kann). Aber das stellt höchstens eine lebenserhaltende und keine lebensrettende Maßnahme dar.
Wirtschaftlich betrachtet ändert sich durch solche Spielchen nämlich rein gar nichts, zumal erstens - sofern die Schuldverschreibung verzinslich war - zukünftig Zinserträge wegfallen dürften und zweitens auch noch die Gefahr besteht, dass die Forderung nicht eingebracht werden kann. In diesem Kontext sei dann noch mal daran erinnert, dass man, sobald Informationen über eine mangelnde Werthaltigkeit der Forderung vorliegen (sprich: man weiß, dass die Stadt nicht die volle Summe zahlen kann), die Forderung als ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung leider wieder abschreiben muss - sprich: die geniale [Achtung, Ironie!] EK-Erhöhung ist sofort wieder futsch!