Strafanzeige gegen Jäggi und Göbel

  • Er ist FCK Mitglied. Allein schon deshalb ist er verpflichtet es zu probieren und andererseits hängt auch viel am FCK. Arbeitsplätze, Stadion etc. Da muss er dann als Landesvater handeln.

  • Wäre schön. Allein das macht mir Beck sehr sympatisch. Einmal Lautern immer Lautern. Die Mannheimer nehmen uns das ja übel das wir den habe. Aber die sind nur neidisch.

  • du hast Recht . Mit dem FA reden gibts nicht. Die halten sich an die Bescheide. Die müsste man auf Fehler überprüfen um an die Kohle zu kommen. Der dicke Kurt (BECK) soll sich darum kümmern.


    Ha, Ha, Ha


    und zweitens hat der zur Zeit andere Probleme !

  • sag mal, kommst Du aus dem Radius dieser drei Mitglieder ? Selbst die Staatsanwaltschaft wundert sich über extremes Detailwissen.



    SPORT1.DE:
    <h1>FCK-Mitglieder wehren sich</h1>




    Eine Gruppe langjähriger Mitglieder des 1. FC
    Kaiserslautern wehrt sich gegen die Strafanzeige gegen den ehemaligen
    Vorstandsboss Rene C. Jäggi und den derzeitigen FCK-Vorsitzenden Erwin
    Göbel.


    Laut dem Fußball-Magazin "11 Freunde" haben
    die FCK-Mitglieder beim Justizministerium in Mainz einen Eilantrag
    wegen angeblicher Befangenheit des zuständigen Staatsanwalts gestellt.


    Gegen Jäggi und Göbel war am vergangenen Freitag Strafanzeige wegen Untreue zu Lasten des Vereins gestellt worden.


    Die beiden hätten ohne Not eine zu hohe
    Steuerforderung des Finanzamtes in Höhe von knapp 13 Millionen Euro und
    einen Drei-Punkte-Abzug durch die DFL akzeptiert.


  • Auch wenn ich wie gesagt kein Steuerverfahrensrechtsexperte bin, kann ich mit Sicherheit sagen, dass eine tatsächliche Verständigung definitiv kein Vertrag zwischen FA und FCK ist. In der tatsächlichen Verständigung einigen sich das FA und der Steuerpflichtige über die Wertung von Tatbeständen. Rechtsfolgen dürfen in einer tatsächlichen Verständigung dagegen nicht vereinbart werden. Da ich zum Glück weder Rene C. noch Erwin heiße, kann ich nicht sagen, worüber genau man sich geeinigt hat. Ich kann nur vermuten, dass man sich dahingehend geeinigt hat, in welcher Höhe Beträge den Spielern tatsächlich zugeflossen sein müssten. Auf der Grundlage dieser Einigung müsste dann das FA die Haftungsbescheide geändert haben - d. h. von den ursprünglichen 13 Mio. Euro runter auf die 8,9 Mio. Euro.


    Vielleicht noch eine kleine Info für Fachunkundige: Das Rechtsinstitut der Tatsächlichen Verständigung ist gesetzlich nicht kodifiziert. Daraus resultiert auch die große Rechtsunsicherheit. Es dürfte eine Vielzahl an fundierten Meinungen darüber existieren, ob und wie man eine tatsächliche Verständigung im Nachhinein ändern oder anfechten kann... Allzu große Hoffnungen, von dem Geld etwas wiederzusehen, sollte man nicht haben. Es sei denn, es gibt eine politische Lösung! Ich wüsste aber nicht, wer sich freiwillige die Finger verbrennen möchte, um dem FCK noch mehr Geld zuzuschustern, damit es dann umgehend wieder für falsche Personalentscheidungen (zwei, drei Trainer pro Jahr & drittklassige Spieler, die man wahrscheinlich nur von Bewerbungsvideos kennt) verpulvert werden kann...

  • @perikles: Du treibst einem ja Tränen auf die Stirn. Scheinbar haste ja ne Menge Ahnung (was das rechtlich - bzw. steuerlich angeht) und von daher würde ich mir wünschen - dass du uns - hier auf dem Laufenden hältst. Toller Beitrag. Ich hoffe du hälst uns hier auf dem Laufendem.

  • @Perikles


    Natürlich kann zwischen Finanzamt und Verein diesbezüglich kein Vertrag zustandekommen. Meines Erachtens war diese Vereinbahrung die dann zu einer Vermingerung der Steuerbabzugsbeträge führte, nichts anderes als ein Kompromiss (man könnte auch Kuhhandel sagen), was durchaus in der Praxis üblich ist. Ich war nicht dabei, aber ich vermute, dass man die eine oder andere Zahlung, deren Nachweis "wacklig" war dann als nicht zugeflossen behandelt hatte.


    Was ich aber viel viel gravierender finde, diese Steuerschuld in Höhe von 13 Millionen kann nur durch eine sogenannte Nettoberechnung zustande gekommen sein. Bei einem Bruttosteuersatz müssten die betroffenen Spieler ja 26.mio (auf diese Summe kommst auch Du) schwarz bekommen haben. Da diese Herren Spieler sicher alle im Spitzensteuersatz lagen, dann war der Nettosteuersatz je nach Jahr bei bis zu 90 Prozent!!! (Formel: Bruttosteuersatz x 100 geteilt durch (100minus Bruttosteuersatz).


    Und wenn schon das Finanzamt -meines Erachtens zu Unrecht- bei ausgeschiedenen Spielern den Verein in Haftung genommen hatte, dann hätte der Verein auf "Tragen wider Willen" argumentieren können und somit wäre der Bruttosteuersatz anzuwenden und die Steuerabzugsbeträge nur halb so hoch gewesen. Das wäre ja das mindeste gewesen was man hätte machen müssen. Also ich vermute das ist schon einiges schiefgelaufen. Was da alles für Hintergründe mitspielten, das wissen wir leider nicht.


    Und warum -ich wiederhole mich- werden bzw. wurden die ausgeschiedenen Spieler nicht in Regress genommen. Weiss der Kuckuck, ich jedenfalls nicht.


    Morgen teile ich Dir die Fundstelle des BFH- Urteils mit. Hast Du Zugriff zu den Bundessteuerblättern?

    Einmal editiert, zuletzt von mmaug66 ()

  • @2wääze: Danke, danke! Wir geben hier ja alle unser Bestes und können mangels Insider-Informationen auch nur ein wenig im (Halb-)Dunkeln umhertappen. Ich werde mich morgen dann doch mal eingehend mit der Tatsächlichen Verständigung auseinandersetzen. Das Problem im Steuerrecht ist jedoch, dass es - überspitzt formuliert - für jeden Grundsatz drei Ausnahmen und von denen wieder jeweils mindestens fünf Rückausnahmen gibt ;) Deswegen würde ich immer schön vorsichtig sein, wenn jemand sagt, die Rechtslage sei vollkommen klar... So einfach ist es meistens nicht! Zum Glück, sonst müsste ich mir was Anderes suchen :D


    @mmaug66: Volle Zustimmung - in allen Punkten! Die Tatsächliche Verständigung war selbstverständlich ein Kompromiss und ich werde das Gefühl nicht los, dass unser damaliger Vorstand sich im Vorfeld nicht unbedingt eine gute Verhandlungsposition verschafft hat. Vielleicht hat man sich unter Zeitdruck gesehen (wegen der Einreichung der Lizenzunterlagen) und wollte schnell für klare Verhältnisse sorgen... Und hat dabei vielleicht auch Einiges "übersehen". Aber in diesem Fall frage ich mich, wofür man die Hilfe der beiden Herren von PwC in Anspruch genommen hat!?


    Inwieweit der Verein eine Nettoberechnung hätte verhindern können, kann ich absolut nicht beurteilen. Aber in dem Feld hast Du ja offensichtlich den Durchblick (Lass mich raten: Diplom-Finanzwirt?) und das hört sich auch plausibel an. Warum man das Geld nicht von den Spielern wollte (oder vielleicht sogar das FA davon abgehalten hat, das Geld von den Spielern zu holen), wird mir auch weiterhin ein Rätsel bleiben. Ich glaube nicht, dass man bspw. Djorkaeff vor dem Hungertod bewahren wollte.


    Gerade fällt mir aber auch ein, dass mal die Rede davon war, dass das FA die Zahlungen gegebenenfalls nicht als Betriebsausgabe anerkennen wollte. Vielleicht kommen so die 13 Mio. Euro zustande. Allerdings frage ich mich, mit welcher Begründung dies geschehen sollte. Wurde da die betriebliche Veranlassung in Frage gestellt?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Fundstelle! Ich habe auch Zugriff zu den Bundessteuerblättern (oder auch BFHE, BFH/NV, HFR und was es da sonst noch so gibt...).



    Kleines Update zur Tatsächlichen Verständigung:
    Nachfolgend zitiere ich aus einem Standardkommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (dies sind vereinfacht ausgedrückt Gesetze, in denen verfahrensrechtliche Grundsätze festgelegt sind). Meine Kommentare dazu versehe ich mit eckigen Klammern. Hier also der Auszug aus Tipke/Kruse, AO/FGO, § 85 Tz. 55:


    "Um den Bedürfnissen der Verwaltungspraxis Rechnung zu tragen, hat der Bundesfinanzhof [oberstes Gericht für Steuer- und Zollsachen] die sog. tatsächliche Verständigung [...] zu einem eigenständigen Rechtsinstitut fortgebildet. Zwar hält die Rechtsprechung am Dogma des Verbots von Steuervereinbarungen fest. [D. h. Man kann im Grundsatz nicht mit dem Finanzamt über die Höhe seiner Steuerschuld verhandeln; anderenfalls droht ein Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeleitet wird.] Sie unterscheidet aber zwischen unzulässigen Vereinbarungen über den Steueranspruch und zulässigen Vereinbarungen über die Sachbehandlung.


    Danach bindet eine tatsächliche Verständigung sowohl die Finanzbehörde als auch den Steuerpflichtigen unter den folgenden Voraussetzungen: Die Verständigung darf keine Rechtsfragen, sondern nur Fälle erschwerter Sachverhaltsermittlung zum Gegenstand haben [In unserem Fall war das die Frage, ob die Zahlungen für Persönlichkeitsrechte über die ausländischen Gesellschaften an die Spieler gegangen sind oder nicht. Ist nämlich nachzuweisen, dass die ausländischen Gesellschaften die Zahlungen des FCK an die Spieler weitergeleitet haben, liegt eine verdeckte Lohnzahlung vor mit der Folge, dass Lohnsteuer abzuführen ist.]. [...]


    Die Verständigung vermag allerdings nur dann zu binden, wenn sie zu keinem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt und die zuständige Finanzbehörde durch einen Amtsträger mitwirkt, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt ist."


    Weiter heißt es dann (Tz. 63): "Von der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist der Umfang der Bindung der tatsächlichen Verständigung, deren Vereinbarkeit mit dem Beweisrecht, deren Fehlerfolgen und das Verhältnis zu nachfolgenden Steuerverwaltungsakten im gestreckten Besteuerungsverfahren."


    Ich habe hier zu Hause allerdings auch nicht die aktuelle Fassung des Kommentars, werde morgen diesbezüglich aber auch noch mal recherchieren und bei Bedarf hier gerne weiter berichten... Aber wie gesagt: Ohne Gewähr! Mit dieser Materie musste ich mich bisher zum Glück noch nicht so richtig beschäftigen.

  • Das "Recht" so kompliziert sein kann... wer hat eigentlich dafür gesorgt das dies alles zu einem solchen Dschungel werden konnte? Respekt das du dich da durchwühlst... aber mal ne ganz einfache menschliche Frage: Zu wessen Vorteil gereicht dieser ganze juristische Wust der in meinen Augen eigentlich überflüssig ist? Ich bin immer noch der Meinung das jedes Lebewesen im Universum weiss was Recht und Unrecht ist. Also wozu x Paragraphen und Regelungen zu etwas entwickeln was eigentlich ganz klar ist...