Wenn der TUS Argumentation gefolgt wird, daß die Schuld einzig bei dem Ex-Geschäftsführer liegt und der Verein nichts für diese Verfehlungen kann, braucht man niemals mehr einen Verein r zu bestrafen, denn einen Schuldigen wird man immer und überall finden.
Wie wahrscheinlich ist ein milderes Urteil beim Einspruch der TUS
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Wenn der TUS Argumentation gefolgt wird, daß die Schuld einzig bei dem Ex-Geschäftsführer liegt und der Verein nichts für diese Verfehlungen kann, braucht man niemals mehr einen Verein r zu bestrafen, denn einen Schuldigen wird man immer und überall finden.
Selbst wenn Gläsner auf eigene Faust gehandelt haben sollte: Er war in den Verhandlungen gesetzlicher Vertreter der TuS. Und somit muss sich die TuS dessen Handlungen zuschreiben lassen. So ist es zumindest im BGB geregelt. Ich gehe davon aus, dass Gläsner grundsätzlich innerhalb seiner Kompetenzen gehandelt hat
Ich kann diese Argumentation der Tus deshalb überhaupt nicht nachvollziehen.