ZitatAlles anzeigenAusbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?
Ausbildungsentschädigungen sind die Ablösesummen des Amateurfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Ihre Höhe richtet sich immer nach den Klassenzugehörigkeiten der ersten Seniorenmannschaft. Vorgegeben sind im Aktivenbereich der Männer: 2500 Euro in der Oberliga (5. Liga), 1500 Euro in der 6. Liga, 750 Euro in der 7. Liga, 500 Euro in der 8. Liga und 250 Euro in allen Kreisligen darunter.Diese Beträge gelten bei allen Wechseln innerhalb einer Liga. Wechselt ein Spieler von einer unteren in eine höhere Spielklasse, wird der höhere Wert fällig. Also: Ein Spieler aus der 8. Liga geht in die Oberliga – ergibt eine Ausbildungsentschädigung von 2500 Euro. Wechselt ein Spieler von oben nach unten, wird der Mittelwert aus den Beträgen beider Ligen ermittelt. Beispiel: Der angeführte Spieler wechselt irgendwann vom Oberligisten wieder zurück in die 8. Liga – dann kostet er 1500 Euro.
Gibt es Sonderregelungen bei den Ausbildungsentschädigungen?
Ja. Sie kann sich unter gewissen Umständen erhöhen und verringern. Ist ein Spieler beispielsweise nur eine Saison bei einem Verein und wechselt dann wieder, reduziert sich die Ausbildungsentschädigung für ihn im Vergleich zum eigentlichen Preis um 50 Prozent. Auch fehlende Jugendarbeit lässt die Ausbildungsentschädigung für den abgebenden Verein sinken.Beispiel für eine Erhöhung: Verlässt ein Amateurspieler unter 21 Jahren einen Klub, für den er mindestens drei Jahre gespielt hat, steigt die Ausbildungsentschädigung um 50 Prozent.
Werden Ausbildungsentschädigungen immer fällig?
Nein. Der Amateurfußballer, der einen Vertrag als Berufsspieler unterschreibt, ist ablösefrei. Ebenso der Spieler, der vor seinem Wechsel mindestens ein halbes Jahr lang keine Partie mehr bestritten hat. In allen anderen Fällen können sich abgebender und aufnehmender Verein natürlich auch im Einvernehmen auf einen geringeren Betrag verständigen.
Kevin Trapp (07/2008 - 06/2012)
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Neuss/Oldenburg - Es bestünden grundsätzliche Bedenken gegen das System der Ausbildungsentschädigung. Von der Entschädigung profitierten nur jene Vereine, denen es zufällig gelinge, Spieler bis in den Semi-Profi-Bereich zu bringen. Die Jugendarbeit aller anderen Vereine bleibe ungefördert.
Daher handele es sich bei der Ausbildungsentschädigung nicht um ein Instrument zur allgemeinen Förderung der Jugendarbeit, sondern um ein Mittel zur gezielten Nachwuchsförderung im bezahlten Fußball, so das Oberlandesgericht (OLG) in seinem Urteil. Dies sei jedoch ein kommerzielles, kein ideelles Interesse, das Eingriffe in das Recht der betroffenen Fußballer, ihren Beruf frei zu wählen, nicht gestatte.Vereine aus der Bundesliga und dem semi-professionellen Bereich müssen nach dem Urteil kein Geld mehr an den abgebenden Club zahlen, wenn sie einen Amateurspieler unter Vertrag nehmen. Den kleineren Vereinen geht damit eine Einnahmequelle verloren. "Die kleinen Vereine trifft diese Entscheidung hart. Ihnen wird dadurch ein wichtiger Anreiz zur Nachwuchsarbeit entzogen werden", sagte Stefan Schneider vom Bayerischen Fußball-Verband. Laut Schneider hat das System bislang sehr gut funktioniert. Bei den meisten Wechseln gehe es um Summen zwischen 1500 und 4000 Euro.
Auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) nahm das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis. "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das System der Ausbildungsentschädigung für die Nachwuchsförderung von Vorteil ist", sagte Wilfried Straub, der Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL.
Die Entscheidung des OLG ist sogar schon rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen, weil die relevanten Rechtsfragen bereits durch die Entscheidung des BGH im Jahre 1999 beantwortet seien.
Ähnlich wie beim Ligaverband war die Reaktion beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), der die Entscheidung für falsch hält. Die Ausbildungsentschädigung "hatte einen Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein sowie dem Spieler zum Inhalt. Umso enttäuschender ist das Urteil", erklärte DFB-Chefjustitiar Goetz Eilers. Gegen die Entscheidung des Gerichts, die Revision nicht zuzulassen, wird der Verband Beschwerde einlegen. Sie hemme die Rechtskraft des Urteils.Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Transfer von fünf Spielern zum SV Wilhelmshaven. Diese Spieler hatten zuvor unter anderem beim VfB Oldenburg gespielt. Der VfB berechnete gemäß der Spielordnung des norddeutschen Fußballverbandes die Ausbildungsentschädigung gemäß 7 b der Spielordnung. Oberligist SV Wilhelmshaven verweigerte die Zahlung.
Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV), sagte: "Das Urteil überrascht uns nicht. Das Verfahren zeigt, dass offenbar nicht einmal die Vereine das aktuelle System der Ausbildungsentschädigung befürworten würden. Grundsätzlich ist die Rechtsprechung aus Sicht der betroffenen Spieler zu begrüßen. Wir werden die weitere Diskussion mit Interesse verfolgen."
Der Artikel und das Urteil ist von 2005
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Das einzigste was mich an diesem Transfer interessiert sind die Täler die der FCK erhält
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Auf dem Berg sind Täler eher ungeeignet.
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Taler . Wobei die Mehrzahl von Taler ist doch Täler
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Nein, Golddublonen
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http://www.ran.de/fussball/bun…-die-heissesten-geruechte
So, spielt kommende Saison CL und bei einem europäischen Top Verein.
Tut mir ja leid das nochmal zu sagen, aber er war " schlechter " als Sippel on Augen des fck.
Sorry, da hat der fck vor Jahren aber sowas von gepennt und massig Geld verschenkt.
Ihm gönnen ich es und wünsche ihm dasxwars der 3te deutsche Torwart in der CL wird.
Und nebenbei 5 Mio pro Jahr ist auch nicht so schlecht.
Alles, aber alles richtig gemacht. -
hat eigentlich jeder Fan so gesehen das er der bessere ist.
Zur Ausbildungsentschädigung: Da wird es für den FCK nichts zu holen geben, die Regelung greift nur für Transfers von Spielern die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben .......
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Aber daran sieht man, ganz allgemein jetzt, wie sche...ise es ist wenn man Posten inakzeptabel besetzt hat und solche Entscheidungen getroffen werden.