ZitatFCK-Vorstandschef Stefan Kuntz zur Entscheidung des Landgerichts im Wieschemann-Verfahren
Nach der Entscheidung des Landgerichts, dem 1. FC Kaiserslautern im Zivilprozess gegen den früheren Aufsichtsratschef Robert Wieschemann eine Schadensersatzsumme von rund 520.000 Euro zu verweigern (wir berichteten gestern), steht derzeit noch nicht fest, ob der Verein mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken gegen das Urteil vorgeht.
FCK-Vorstandschef Stefan Kuntz wäre es am liebsten, wenn alle weiteren, noch anhängigen Prozesse eingestellt werden könnten. Dabei handelt es sich beispielsweise um ein Verfahren, das vom FCK gegen den früheren Vizepräsidenten Axel Ulmer und den ehemaligen Sportdirektor Hans-Peter Briegel angestrengt worden ist. Nach Angaben von Kuntz ist der Verein weder an einer Berufung im Fall Wieschemann noch an weiteren Prozessen gegen ehemalige FCK-Verantwortliche interessiert.
Quelle: RON / http://www.fanini.de
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzische Volkszeitung
Ausgabe: Nr.172
Datum: Freitag, den 25. Juli 2008
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