Strafanzeige wegen Ticketverkauf

  • Wenn du ein Schreiben eines Rechtsanwaltes erhältst, ist zuerst IMMER die Anzeige der mandantschaftlichen Vollmacht angesagt.


    "Wir zeigen ihnen an, dass wir mandantschaftlich den FCK vertreten" oder dergleichen . Setz dich mit denen ins Benehmen, aussitzen geht da nach hinten los.


    Fakt ist, dass er wohl gegen die AGB's des FCK verstoßen hat. In denen steht auch drin, was im Falle des Verstoßes gegen die AGB so sanktioniert ist.


    Wenn er wirklich die Karten nicht mit Gewinn verkauft hat, dann lassen die mit sich reden. Normalerweise.

  • Wenn das ernst gemeint ist und es gescheite Anwälte sind, haben sie ne beglaubigte Kopie von der Vollmacht gemacht und mitgeschickt.

  • Schaschidsch
    das sind schon 2.500, bei den beispielen auf DBB bewegte sich das in ähnlicher grössenordnung


    ist auch nix neues, hier ein juristischer rat aus 2006 zu nem ähnlichen fall (ebenfalls initiiert von unserm geliebten FCK)


    frag-einen-anwalt


    bemerkenswert auch der ratschlag zum schluss:


    "Sollten Sie bislang Fan der "roten Teufel" gewesen sein, sollte Ihnen dieses Geschäftsgebahren außerdem Anlaß geben, den Verein zu wechseln. "

    Einmal editiert, zuletzt von kalusha ()

  • Ganz so einfach seh ich das nicht. Es kotzt mich an, wenn ich normal an Tickets nicht komme, aber sofort nach Verkauf der Tickets im Ebay oder Fansale für das Fünffache angeboten werden.
    DEM Wildwuchs würde ich gerne sehen, dass er gestutzt wird.

  • F*ck !!!!


    Mit welcher Begründung fällt denen denn ein einen Gegestandswert von 10000 Tacken anzustezen???
    Also grundsätzlich ist es nicht möglich eine AGB so zu verfassen, dass eine nicht-personisierte Eintrittskarte nicht privat verkauft werden darf. Und wenn der Bruder weder geschäftlich Tickets verkauft, noch den hohen Andrang fürs Mainzspiel ausgenutzt hat um ordentlich Geld zu machen, dann passiert da auch nix weiter. Da hat er höchstens vertragsbrüchig gehandelt und er muss nicht mehr als die Anwaltskosten tragen(wenn überhaupt). Und da gibts festgesetzte Preise, die nicht weit überschritten werden können ohne Begründung !!!


    Das schlimme ist, dass er sich dann entweder selber intensiv einarbeiten oder einen Anwalt engagieren müsste



    Da ist die Lösung mit dem Telefonanruf beim FCK und den Anwälten wohl die cleverste Lösung.....fürs erste !!

  • DEM Wildwuchs würde ich gerne sehen, dass er gestutzt wird.


    den semi-professionellen schwarzhandel trifft man nicht, indem man ne anwaltskanzlei abmahn-vordrucke nach dem giesskannenprinzip verschicken lässt.
    der profi kennt sich aus und hält mit eigenem anwalt dagegen, wahrscheinlich sogar mit erfolg.
    der gemeine fan, der sein überflüssiges ticket in treu und glauben auf ebay setzt, macht sich in die hose und zahlt am ende noch den vollen betrag.

  • Schaschidsch: Darauf wird man sich nicht einlassen, die meist wohl relativ kurz gesetzte Frist ist zu beachten. Die betroffene Person muss sich auf jeden Fall innerhalb der Frist äußern. Sprich die Unterlassungsverfügung akzeptieren. Davon auszunehmen ist ausdrücklich die Kostennote des eingeschalteten Rechtsanwaltes, die ist nicht zu akzeptieren. Im Zweifelsfall ist dann die vom Anwalt festgesetzte Betrag seiner schwierigen Arbeit der vor Gericht relevante Streitbetrag...

    Marcel Reif: "Im Fußball ist es, zumindest bei mir, anders als in der Liebe: Man verliebt sich einmal - und diese Liebe hält. Um wen ich weine? Um den Verein meiner Kindheit, meiner Jugend, meines Lebens, um den 1. FC Kaiserslautern."

  • Es gibt zuviele arbeitslose Anwälte.....


    Ich hab eine Homepage am Laufen. Da gibt es von unserer Band eingespielte Musik zu hören. Die war keine drei Tage online, kamen die Unterlassungserklärungen der Anwälte hereingeschneit. Allesamt unter Hinweis auf Verletzung der Urheberrechte.


    Ich hätte nur gerne das Gesicht der Aasgeier gesehen, als ich ihnen eine Rechnungsnummer der GEMA zufaxen konnte.


    Ich hab einen Disclaimer online, aus dem ganz genau zu entnehmen ist, dass ich für die Seite eine Genehmigung habe. 9min Material.

  • Naja, da kann man halt auch nix machen !!!
    Prinzipiell gebe ich meine übrigen Tickets nur an Freunde weiter oder schick sie dem FCK wieder zurück......
    Da stellt sich natürlich von seiten des FCK die Frage: Warum gibt er die Tickets nicht bei uns zurück ??? Das wäre der einfachste Weg gewesen. Oder spekulierte man darauf, dass die Karten wohl über dem Einkaufspreis rausgehen???
    Da kann ich den FCK natürlich schon verstehen. Deshalb gleich Montag anrufen (FCK und Anwälte) und sollte sich das nicht klären zunächst mal ein Schreiben aufsetzen in dem man seine Situation erklärt. Das man keinen Gewinn beabsichtigte usw.
    Wenn man zahlt und die Unterlassungserklärung unterzeichnet, kommt das einer Schuldanerkennung gleich.

  • Aber die meisten Anwälte agieren nicht einfach ohne irgendeine Beauftragung und wenn sie ohne Beauftragung agieren, sind es Betrüger und Möchtegernanwälte. Wenn die natürlich so ne Generellvollmacht haben, dass sie bestimmte Geschäfte, Seiten etc prüfen sollen, ist das was anderes, aber dann haben sie trotzdem ihre Auftraggeber.