Habe mal gehört dass Ebay die Daten nicht herausgibt...
guggst du hier
das macht der kanzlei-hiwi mit links
Habe mal gehört dass Ebay die Daten nicht herausgibt...
guggst du hier
das macht der kanzlei-hiwi mit links
Bei wkw werden auch karten für morgen angeboten, ist das jetzt erlaubt oder wie läuft dass denn?
Also mir erscheint die strafe echt zu hoch. man sollte direkt beim fck nachfragen. soweit ich mich erinnern kann, wurde uns bei einer regiositzung gessagt, dass man nicht bestraft wird, wenn man den normalen preis verlangt und wenn es 1-2 karten sind. ich denke, dass es eher daran liegt, dass sie bei ebay angeboten wurden, warum auch immer.
@kalusha: Vielen Dank für die Info....
@Kalusha: Ein prinzipielles Veräußerungsverbot von Tickets in den AGB's ist komplett unwirksam, es gibt nicht ein einziges Beispiel dass ein Kläger damit durchgekommen wäre, wer auf dieser Grundlage klagt steht als Verein auf verdammt dünnen Eis.
jein. der HSV hats geschafft, mit der begründung, dass die gewinnbringende weiterveräusserung privat erworbener tickets einem gewerblicher weiterverkauf gleichkommt. somit wird aus dem privatverkauf eine gewerbliche transaktion, die der veranstalter sehr wohl untersagen darf und die mW auch von ebay ohne zustimmung des veranstalters untersagt wird. die gegenseite versucht nun, grundsäztlich alle ebay-auktionen als gewinnorientiert (was ja irgendwie stimmt) und somit gewerblich einzustufen.
wie du schon sagst, bleiben nach dem giesskannenprinzip dann immer ein paar hängen, die zähneknirschend bezahlen. in der regel sind das die, die sich von so nem schreiben tief beeindrucken lassen. ein gewiefter schwarzhändler lässts auf nen termin ankommen und legt erklärungen seiner 5 freunde vor, die allesamt - so ein pech aber auch! - in der woche vorm spiel an grippe erkrankt sind.
recht hast du, dass der bruder, wenn er hart bleibt, vor gericht als privatverkäufer durchkommen kann. dazu sollte er sich aber schon in der frühphase gescheit beraten lassen, bevor er irgendwas unternimmt, was ihm später als schuldanerkenntnis ausgelegt werden könnte.
Denke mal es läuft auf gewerblich raus wenn von der Person permanent Tickets veräußert werden/wurden. Bei einer oder zwei Karten sollte es schwierig sein eine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht/Handel mir Tickets nachzuweisen. Das UWG passt dann nicht und damit wäre der Vorwurf in dieser Hinsicht vom Tisch. Einen Anwalt zu verpflichten könnte sich dementsprechend lohnen.
Wie bereits vorher erwähnt ist es nicht unerheblich die angegebenen Fristen zu beachten um nicht von vornherein auf der Verliererstraße zu sein. Das Problem wird sich auf gar keinen Fall in Luft auflösen wenn man das Schreiben in den Papierkorb wirft und nicht reagiert...
Vor der SAP Arena rennen Mitarbeiter der Security Firma rum, die ein Weiterverkaufen von Tickets vor der Arena unterbindet. Mit Polizeiunterstützung.
Ich hab dort vor einem Konzert ein Ticket gekauft, und das zum EXAKTEN PREIS, sogar mit VVK. DAS allein war der Grund, weswegen ich damit durchkam. DIe haben die Polizei angerufen, und ich meinen Trauzeugen. Der ist Anwalt.
Das Gespräch hab ich nicht mitbekommen, aber áuf alle Fälle hat die Polizei und der Sicherheitsdienst einen Rückzieher gemacht.
Wenn ich nur einen Cent mehr bezahlt hätte, wäre das ein Schwarzhandel gewesen.
Natürich kacke wenns es "Normalos" trifft, aber qls ich meine Karten für Mainz gekauft habe, stand einer vor mir mit einigen Karten "Habe mir 10 Karten gerkauft, die werden alle bei Ebay vertickt"
SOLCHE Leute gehören bestraft.
@ suYin
Hoffentlich kriegen die den!
Natürich kacke wenns es "Normalos" trifft, aber qls ich meine Karten für Mainz gekauft habe, stand einer vor mir mit einigen Karten "Habe mir 10 Karten gerkauft, die werden alle bei Ebay vertickt"
SOLCHE Leute gehören bestraft.
So ähnlich lief/läuft das im Moment mit Konzertkarten für DTH. Wenn der Vvk los geht, kommst du nur mit Problemen an die Karten. Sobald auf der "HP" auch nur 2sek ausverkauft zu lesen ist, tauchen die Karten in ebay auf, für völlig utopische Preise. Bei anderen Bands wirds wohl ähnlich sein, nur in dem Fall fiel es mir speziell auf.
Abgesehen von seatwave oder ähnlichen Portalen ist ebay halt ne Möglichkeit, eine große Bandbreite an Interessenten zu erreichen, ob man jetzt Gewinn machen will oder nicht (ich habe bei Tickets leider noch nie Gewinn gemacht). Die Zeiten, in denen man bei ebay alles verkaufen konnte, sind leider bzw. zum Glück vorbei. Schade ist nur, dass man relativ schnell in diese Fallen reingerät.
Ich hab mal versucht im Internet passende Gerichtsurteile zu finden, die als Präzendenzfall herhalten könnten. Aber da ist alles sehr widersprüchlich. Auch das BGB und HGB lassen keinen eindeutigen Schluss zu. Von daher kann ich nur dringend raten einen Anwalt zu kontaktieren, oder ggfs den Rechtschutz in Anspruch zu nehmen. Mit Hausdeuterei wird Dein Bruder nicht weiterkommen. Ich würds genauso machen obwohl ich in der Uni Jura büffeln musste. Aber darauf würd ich mich selbst auch nicht verlassen, weil die Gesetzeslage in Zeiten von EBAY sich durch die neuen Urteile immer schneller überholt und der Gesetzgeber nicht in der Lage ist eindeutige verbindliche Regelungen zu treffen. Das wiederum nutzen dann Anwälte schamlos aus und verdienen sich durch Abmahnungen wie in diesem Fall ne goldene Nase. Ethik gibs im Berufsstand der Juristen nur sehr wenig.