ZitatAlles anzeigenDas Amtsgericht Koblenz hat gegen einen früheren Trainer des
TUS-Koblenz einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung und
Beihilfe zur Untreue erlassen. Ihm wird zur Last gelegt, in den Jahren
2003 bis 2006 Nebenvergütungen des Vereins in Höhe von über 40.000 €
entgegen genommen zu haben, obwohl ihm bekannt war, dass die Beträge
weder versteuert noch dem zuständigen Sozialversicherungsträger
gemeldet waren. Gegen den Trainer wurde eine Geldstrafe verhängt, der
Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Koblenz
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