Pardon, aber hier kann ich Dir nicht folgen. Ein Schlag(en) muß doch keine Körperverletzung nach sich ziehen!
Schlagen = Körperverletzung??? Also wenn man Deiner Argumentation folgen würde, dann würde der Übeltäter z. B.
für einen leichten Schlag schlimmer bestraft als Guerrero für seinen brutalen Tritt!? Nee, nee, das kannst Du doch nicht
ernsthaft denken.
Es dürfte, wenn derartiges vorgefallen ist, schon auf die Art/Schwere der Verletzung ankommen, "Vorstrafen" -
maggo hat diesen Punkt bereits erwähnt - etc.
Schlagen ist eine Körperverletzung wenn er den gegner trifft und er es zur Anzeige bringt. Es gibt Unterscheide zwischen schwer oder/und einfacher Körperverletzung. Aber einen menschen schlagen geht mal überhaupt nicht und muss trastisch bestraft werden. Eingriff in die Grundrechte.......
Der vergleich zu Guerrero ist expliziet nicht ganz so gut vergleichen da das Urteil dort schon getroffen wurde und man darüber zwifel anbringen kann............