Kosten für Komasaufen selbst tragen ?

  • Ich bin heute mal die Einsätze durchgegangen und hab festgestellt, das wir immer und immer wieder die ein und gleichen Personen komatös besoffen abholen und in Krankenhaus fahren.


    Jugendliche mit 2,5 Promille, Dauergäste in der Ausnüchterungszelle , ich bin der Meinung, das die Kosten dafür nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden dürften. Es kann doch nicht angehen, das man den ein und selben Kerl oder Weib bewußtlos besoffen auflesen muss, und die Kosten trägt der Steuerzahler oder die Versicherten ! Ein RTW muß einen Besoffenen durch die Gegend kutschieren, und für einen echten Notfall hab ich kein Fahrzeug mehr ? Schande !


    Deshalb wäre ich dafür, die Kosten für einen solchen Einsatz aus dem Leistungskatalog der Versicherungen zu streichen. Der Geldbeutel ist der einzig wirklich erzieherische Ansatz, um dieser Plage Herr zu werden.


    Allein der Einsatz eines RTW würde mit knapp 400 Euro zu Buche schlagen. Dazu kommt die Übernachtung im Krankenhaus, noch einmal knapp 400 Euro.



    800 Euro: DAS wäre ein teurer Vollrausch, oder nicht ?

  • Bei Wiederholungstätern auf alle Fälle, manche lernen es nie. Aber in Einzelfällen wäre ich da nicht so streng. In den Clubs heute, wird dermaßen dieses GBL (Komatropfen) konsumiert, dass die Leute da schon Reihenweise, das Bewußtsein verlieren. Manche freiwillig, manche aber auch nicht und da ist es schon bitter, wenn du erst quasi "vegiftet" wirst und dann im Anschluß auch noch 800 Euro berappen mußt.

  • hm...schwierige Sache. Auf den ersten Blick sicherlich, aber ist ein Mensch nicht auch krank, der sich immer so die Birne zuknallt, dass er halb tot ist? Und muss man eine Krankheit noch in Rechnung stellen? Das ist halt die Frage. Wie wird das eigentlich mit Drogensüchtigen gehandhabt, die eingeliefert werden müssen? Bekommen die auch eine Rechnung? WKV, du kannst uns das bestimmt sagen. Dann gibts noch die Kinners, die sich mit 14 ins Koma saufen. Ich denke, die sind mit Sozialstunden besser bedient, da eh Papa zahlen würde. Arbeit ist die beste Lehre für die. Dann gibts halt noch die schwer Alkoholkranken, Obdachlose usw...was bitte willst du diesen Menschen in Rechnung stellen? Wo nix is, kann auch nix geholt werden...



    Gruss

    sàwàddee kráb

  • Also, prinzipiell bekommt jeder Hilfe. Egal, ob er sie bezahlen kann oder nicht.


    Aber zumindest Komatrinker, die das aus Spaß an der Freude tun, könnte man zur Kasse bitten. Wo nichts ist, kann man nichts holen, das ist klar.


    Aber es wäre doch zumindest ein Ansatz, dort sich gütlich zu tun, wo man es kann.

  • Saza's Fragen habe ich mir auch schon gestellt!
    Was ist mit dem Raucher, der auch aus Spaß an der Freude raucht? Die Folgeschäden müssen auch von der Gemeinschaft getragen werden! Was ist mit Extremsportlern, die bei ihrem Hobby größeren Gefahren ausgesetzt sind und und und...?

    Einmal editiert, zuletzt von Lautrer_Bub ()

  • Es geht nur ums Komasaufen, sonst nichts.


    Das ist nicht so wenig, wie man denkt. Da haben wir alle WE drei Autos mit zu tun.

  • Mag ja sein...aber es gibt mit Sicherheit auch andere Einsätze, die genauso "unnötig" sind, oder? Ich würde dann auch eher im mehrmaligen Wiederholungsfall zu dieser Maßnahme greifen!

  • Gut, wäre ja auch eine Idee. Sicher gibt es da Grauzonen, aber ich bin halt der Meinung, das der private Drogenkonsum nicht Sache der Versicherten sein sollte.

  • Das Problem, das ich hier sehe ist, dass es schwer ist eine eindeutige Grenze zu ziehen. Was ist z.B. mit dem 180 Kilo Mann, der aufgrund seiner Fresssucht eingeliefert werden muss?

    sàwàddee kráb