Aus rechtlicher Sicht sollte klar sein, dass das "demaskieren" je nach Vorgehen tatsächlich eine Körperverletzung darstellen kann. Das Entwenden von Eigentum ist schon der Sache nach Diebstahl.
Darüber hinaus ist die Sache der Beweisführung in der Tat eine schwierige: Der Kläger (FCK) muss dem Beklagten die Tat nachweisen (= beweisen). Bei solchen Delikten benötigt es da schon klare Fotos/Videos, die im Grunde nahtlos den Vorgang (Betreten des Blocks, Vermummen, zünden der Pyrotechnik oder anderer Handlungen, Demaskieren, etc.) dokumentieren und den Täter (zur Überzeugung des Gerichts) überführen.
Selbst wenn es dem FCK gelingt und er sich ein Urteil erstreiten kann, dass ggf. auch erst nach II. Instanz rechtskräftig feststeht, so bleibt danach das Problem bestehen, dass auf Seiten des Beklagten/Täters möglicherweise nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind; weder um einen Teil der DFB-Strafe zu zahlen, noch um die durch das Verfahren entstandenen Kosten (die auch noch vom Kläger im Voraus bezahlt werden !) dem Kläger zu erstatten.
Das "Ableisten" von Sozialstunden hilft dem FCK in Sachen Kostenerstattung bzw. Eintreibung von festgestellten Ansprüchen nicht weiter, außerdem ist das eher eine Sache des Strafrechts, wo das Ableisten von Sozialstunden oder Ersatzhaft der Buße einer zuvor begangenen Straftat dient.
Bleibt im Prinzip nur die in Richtung "Polizeistaat" aufgeführten Maßnahme anstreben, was man sich als Normalbürger aber eigentlich kaum wünschen kann.
Wesentlich effektiver wären Punktabzüge, weil das direkten Einfluss auf das sportliche (und damit auch finanzielle) Ergebnis hätte. Das müsste aber in der Spielordnung/Durchführungsbestimmungen DFL/DFB festgelegt werden und würde sicherlich keine Mehrheit unter den 36 Profiklubs finden.