Naja, bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung hat der AG in der Regel eine Kündigungsfrist einzuhalten. Stellt er den AN vorzeitig frei, muss er bis zum Ende der Kündigungsfrist das Gehalt zahlen. Die Arbeitsgerichte würden sich bedanken, wenn sie bei jeder AG-Kündigung eingeschaltet werden würden.
Trainer haben feste Zeitverträge. Auch hier muss der AG/Verein bei vorzeitiger Vertragsauflösung die Gehaltsansprüche bis zum vertraglichen Ende der Laufzeit erfüllen. Wie es sich mit Prämien (z. B. Erreichung nächster Pokalrunden oder für Klassenerhalt) verhält, weiß ich nicht. Ich würde es aber nicht für richtig halten, wenn Schuster Prämie für das Erreichen des Pokalfinales beanspruchen könnte. Wer weiß denn, ob er das Finale auch erreicht hätte? Aber wie gesagt, wir wissen nicht, warum Schuster geklagt hatte. Daher ist alles Spekulation