ZitatSuchmaschinenbetreiber brauchen Lizenzen
Presseverlage haben dem jetzt gebilligten Gesetz zufolge das ausschließliche Recht an der Veröffentlichung ihrer Presseerzeugnisse im Internet. Wenn Anbieter von Suchmaschinen die Artikel auch für ihre Dienste nutzen wollen, brauchen sie dafür Lizenzen.
Es gibt aber Ausnahmen: Die reine Verlinkung von Artikeln, ihre Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit und die Verwendung "einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte" sollen weiterhin unentgeltlich möglich sein.
Quelle: siehe oben
Ich denke eher dass sich das auf Google und Co. bezieht, d.h zB die App Circles von Google, die Nachrichten aus dem Internet zusammenfasst. Wir können also weiterhin Nachrichten posten, so lange wir uns an die bekannten Regeln halten.