Soweit ich fckinho bisher richtig verstanden habe, hatten seine beiden "Vertreter" auch Schülerausweise dabei .
Habe ich das nun falsch in Erinnerung, oder sind Schülerausweise - wie auch der Führerschein - auch nur gültig in Verbindung mit amtlichen Dokumenten (Perso/Reisepaß)? Könnte also auch ein Grund sein.
Bingo, Angi0570!
Ergibt sich aus Ziff. 7:...nur i. V. m. einem gültigen amtlichen Ausweis und einer Bescheinigung, aus der der Grund
der Ermäßigung hervorgeht. Beides ist beim Stadionzutritt mitzuführen.
Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum der Zutritt verweigert wurde/werden sollte.