FCK-Tickets bei Ebay

  • Wie gesagt, eBay interessiert sich dafür äußerst selten, so jedenfalls mein Eindruck.


    Eine Lösung wären z.B. personalisierte Tickets, da diese im Grunde nicht verkäuflich und ohne den Verein nicht änderbar sind. Aber auch hier würde ich bereits eine Möglichkeit sehen, wie der Schwarzhandel daran verdienen könnte.... :dunno:

  • Unterschätze bei sowas ebay nicht. Ich hatte mal eine Xbox zu verkaufen und scheinbar war ein Spiel darunter was auf Grund der Einstufung nicht verkauft hätte werden dürfen. Die Aukion wurde mir innerhalb von wenigen Stunden geschlossen. Mit genug Meldungen sollte da schon etwas möglich sein. Auch wenn es nichts bewirkt,wenigstens habe ich/wir es probiert oder nicht ?

    Moderator a.D. - Nervt die Anderen :)


    Ihr seid laut, doch wir sind Lautrer !

  • Warum greift ihr jetzt paar arme Würstchen an, die die Vorlage des Vereiins - 6 Tickets pro Dauerkarte - nutzen und paar Euros verdienen, um die nächste Dauerkarte zu finanzieren?
    :aha:
    Das ist arg übertrieben, freut euch doch einfach auf die Rele-Spiele. :schild:

    " Weiter geht der Lachs!" (frei nach Terence Boyd):arbeit:

  • Das ist überhaupt nicht übertrieben. Gewinnerzielungsabsicht, Bereicherung, im Grunde gewerbsmäßiges Handeln ohne dies dem Staat (Gewerbeschein, Finanzamt,...) anzuzeigen, Verstoß gegen die ATGB und nicht zuletzt die moralische Ebene. Genug Gründe, weshalb man gegen diesen Schwarzhandel zu Recht wettert. Wer sich seine Dauerkarte auf diesem Weg "ergaunern" muss, kann von mir aus gerne zukünftig zuhause bleiben.

  • Und was ist wenn man utopisch hoch bietet und einfach nicht zahlt da der Artikel ja ansich nicht verkauft werden dürfte?

    Fußball bleibt nur dann Fußball, wenn der jeweilige Erfolg eines Vereines im direkten Zusammenhang mt dem Sportlichen und dem sportlich erwirtschafteten Erfolg des Vereines steht!
    ==> gegen den modernen Fußball.
    @BVB: Danke für Nichts! Der letzte Spieltag2012/2013 für immer eine Schande!

  • Dann kann Dich der Verkäufer verklagen. Allerdings hätte er keine sichere Anspruchsgrundlage da der Verkauf auf EBAY nicht zulässig ist.

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...

  • Dann kann Dich der Verkäufer verklagen. Allerdings hätte er keine sichere Anspruchsgrundlage da der Verkauf auf EBAY nicht zulässig ist.


    eben.. meinst das würde von diesen Brüdern einer machen...

    Fußball bleibt nur dann Fußball, wenn der jeweilige Erfolg eines Vereines im direkten Zusammenhang mt dem Sportlichen und dem sportlich erwirtschafteten Erfolg des Vereines steht!
    ==> gegen den modernen Fußball.
    @BVB: Danke für Nichts! Der letzte Spieltag2012/2013 für immer eine Schande!

  • Ebay und Viagro interessieren mich einen Shit. Ich konnte gestern meine Karten bei vianogo zu einem moderaten Preis erwerben. der Verein oder ein Sponsor stellte viele Tix gestern ein.


    Ansonsten wäre ich froh gewesen bei ebay mir eine Karte ersteigern zu können, da ich weder Mitglied noch DK-Inhaber bin. So kaufe ich auch Karten für Konzerte, die ausverkauft sind. Wenn es mir die Sache wert ist und ich keinen Bock auf 18 Stunden online-Ticketing und in der Süd anstehen habe, kaufe ich bei ebay und bin froh darüber. Wenn es mir zu teuer ist, lasse ich dies sein.


    Wer 100,- für eine Stehplatzkarte zahlt, hat es an sich nicht anders verdient, zumal die Spiele übertragen werden.


    Ich zeige auch keinen Flaschensammler an, der mit Gewinnerzielungsabsicht und ohne dies dem AA zu melden, vor dem Stadion Flaschen sammelt. Die Schalverkäufer sind mir auch Wurst.
    Auf diesem Level arbeiten doch die Ticketverkäufer, das sind doch keine Profi-Dealer. Hier verdienen sich paar Jungs die Knete für die nächsten Auswärtsspiele oder geben das Geld für überteuertes Bier in der West aus.

    " Weiter geht der Lachs!" (frei nach Terence Boyd):arbeit:

  • @ Buggy: Tja, hab ich auch schon oft drüber nachgedacht. Im Grunde müsste der Verkäufer den Käufer dann verklagen. Hier wird dann im Vordergrund der Beurteilung stehen, ob ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist. In wie weit das Gericht dann einer Argumentation im Hinblick auf Schwarzhandel bzw. Verstoß gegen ATGB folgt, weiß ich nicht, wären aber m.E. genau die Gründe, die gegen einen wirksamen Kaufvertrag sprechen. Ob der Verkäufer das Risiko einer Klage, deren Verlust und womöglich nachfolgender strafrechtlicher Ermittlungen eingehen wird, ist wohl eher nicht anzunehmen, wenn auch nicht auszuschließen. Ein Versuch wäre es wohl wert aber ich spiele nicht das Versuchskaninchen ;)

  • Ein wirksamer Kaufvertrag kommt nicht zustande. Was sllte da dafür sprechen wenn man sich die AGB durchliest.

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...