ZitatGericht gibt "taz" Recht
Das Landgericht München hat einen Antrag Jürgen Klinsmanns zurückgewiesen, der "tageszeitung" die Veröffentlichung ihres Titels vom 11. April zu untersagen. "Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", urteilte das Gericht. Das Titelbild der Osterausgabe zeigte einen gekreuzigten Klinsmann.
Quelle: N-TV.de