FC Bayern München

  • Sitzen 2 Mörder im Gefängnis: Wieviel waren es bei Dir. 13 - der andere: Bei mir nur 11 - Du bist mörderischer.


    Steuerbetrug ist eine Straftat (=Verbrechen). Dies ist ein Verbrechen am gesamten Volk, da der Staatshaushalt von allen finanziert wird. Jeder Steuerhinterzieher bestiehlt de facto jeden einzelnen Bürger.


    Straftaten gegeneinander aufwiegen finde ich generell falsch. Nur weil die eine Straftat uns persönlich mehr ans Herzen geht, heißt das nicht, dass diese gleichzeitig höher gestellt werden muss, wie andere.


    Steuerhinterziehung ist nun mal ein Verbrechen und muss geahndet werden. So wie alle anderen Verbrechen auch.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

  • Genau genommen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung noch nichtmal um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehe, d.h. man kann da auch mit einer Geldstrafe davon kommen.

  • Genau genommen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung noch nichtmal um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehe, d.h. man kann da auch mit einer Geldstrafe davon kommen.

    Dann lies Dir doch bitte einmal § 12 StGB und § 370 AO durch, ich nehme an,
    dann wirst zu einer anderen Erkenntnis gelangen.

  • Mich würde mal interessieren wie viele von denen die hier die Klappe groß aufreißen, selber bei der Steuerklärung bescheißen.

    Eben, genauso wie mich interessieren würde, wieviele Polizisten, die Alkoholkontrollen
    durchführen, selbst besoffen durch die Gegend fahren.
    Gibt es natürlich nicht!
    Eine normale Diskussion zu führen scheint nicht Deine allergrößte Stärke zu sein!??


    P.s.: Um dies auch Dir gegenüber klar darzustellen, mir ist es im Endeffekt einerseits
    sch...egal ob er in den Knast geht oder nicht - kann mich auch nicht erinnern dies iwo
    geschrieben bzw. auf Hoeneß eingeprügelt zu haben - andrerseits sind wir alle doch -
    gezwungenermaßen - ehrliche Steuerzahler, außerdem geht es um Gleichbehandlung
    vor dem Gesetz.
    Und daß dieser Prozeß gegen Jemanden, der sich so oft als Moralapostel aufgeführt hat,
    eben mehr interessiert, dürfte unbestritten und auch nachvollziehbar sein.
    Daß man darüber seine Auffassung niederschreiben, sich austauschen kann, neue Erkenntnisse gewinnen
    kann, schadet sicherlich nicht dem (Allgemein)Wissensstand.

    2 Mal editiert, zuletzt von Number_Ten ()

  • der typ ist wieder auf freiem fuß und die polizei scheint ihm geraten zu haben,das er untertaucht.


    scheinbar ist er schon den richtigen leuten in die hände gefallen,wenn die bilder echt sind.



    Dann reden wir von 2 verschiedenen. Den den ich meine ist inzwischen in einer Psychiatrie untergebracht.

  • Das musste mir näher erklären. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich weiß was da steht, ohne die Normen zu lesen.

    "Muß" ich Dir das erklären? Wenn Du weißt, was dort steht, dann ist eine Erklärung
    eigentlich überflüssig. Aber, ich kopiere die Passagen:



    § 370 AO(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer...
    (3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. ...



    Zitat

    § 12 StGB (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

    Zitat

    (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

    Nun darfst Du mir gerne erklären (oder auch nicht), was ich falsch sehe.


    P.s.: Vermutlich doch ein Irrtum meinerseits (früher wurde sie als Verbr. angesehen),
    glaube, daß ich den Denkfehler gefunden habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Number_Ten ()

  • Mich würde mal interessieren wie viele von denen die hier die Klappe groß aufreißen, selber bei der Steuerklärung bescheißen.


    :rofl: Ja, auf Jungs und Mädels. Wer hat schon mal Millionen hinterzogen. Raus mit der Sprache.


    Mich würd mal interessieren, warum Du immer die große Klappe aufreißt und dann nichts dabei raus kommt.


    @NumberTen


    Age Dot hat recht. Steuerhinterziehungen sind Vergehen, da die Mindeststrafe eine Geldstrafe sein kann. Es gab mal vor Jahren die Diskussion, dass man die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung auf den Verbrechensstatus erhebt. Dies hat man dann ganz schnell wieder sein gelassen.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()


  • Ja wo siehst du denn bei § 370 AO das Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe? Selbst beim besonders schweren Fall geht es doch schon bei sechs Monaten los! Zudem steht in § 370 II AO, dass der Versuch mit Strafe bedroht ist, was vollkommen sinnfrei wäre, wenn es sich um ein Verbrechen handelt.