FC Bayern München

  • Die Steuerschuld muss er bezahlen.
    In einer Hinsicht hat er sogar Glück, dass die Selbstanzeige nicht gegriffen hat. Es entfällt die Strafe von 5% (wenn ich das richtig in Erinnerung habe)
    Man muss das Strafverfahren von der Steuerschuld trennen


    Die Verteeidiger können Revision einreichen, weil es noch keinen PRäzidenzfall gibt, bei dem eine Selbnstanzeige unwirksam ist. Das wäre dann ein Grundsatzurteil.
    Das BGH entscheidet, ob das Urteil rechtens ist oder nicht - dann wird es an die ursprüngliche Instanz mit entsprechenden Auflagen zurückverwiesen


    Ebenso prüft die Staatsanwaltschaft eine Revision bzgl. der Höhe des Strafmaßes. Das kann auch eine Drohung an die Vertreidigung sein: Wenn ihr... dann wir auch
    In diesem Fall könnte das BGH dem Müncher OLG den Fall zurückverweisen mit der Auflage eines höheren Strafmaßes (ggf. auch niedriger, aber das BGH ist nicht so Steuerhinterzieherfreundlich)


    Momentan gilt iommer noch der Haftbefehl und Höneß muß den Personalausweis abgeben. Es besteht Meldepflicht und jede Auslandsreise muss bei Gericht beantragt werden

    Es sind nicht immer die Lauten stark, nur weil sie lautstark sind. Es gibt so viele denen das Leben ganz leise viel besser gelingt.
    ...
    Die schützt kein Programm. Die sind Melodie. So aufrecht zu gehen lerne ich nie

  • Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube diese 2/3 Geschichte der Haftzeit zählt für Steuerdelikte nicht oder ? Will sagen : Nix mit guter Führung usw. Oder ?


    Edit sagt : Google hat mir dazu jetzt auch nicht viel ausgespuckt. Nur der Fall von Steffi Grafs Vater,der nach der Hälfte seiner 3 Jahre und 9 Monate auf Bewährung raus durfte. Vllt. kann ja jemand die Information die ich (s.o) bekommen habe einordnen.

    Warum sollte unterschieden werden bei Straftaten? Ich denke, auch bei Steuer-Straftaten
    greift § 57 StGB.
    Steffi´s Vater hatte nicht Selbstanzeige erstattet, oder? Verurteilt wg. Steuer-Hinterziehung!
    Mit der Angabe dieses Falles hast Du Dir m. E. die Antwort selbst gegeben.

  • Ich bin überrascht und zufrieden zugleich, wie sachlich und hämefrei hier im Forum diskutiert wird. Wenn ich mir das so Politikerfratzen á la R.Künast anschaue, widerlich.
    Allerdings bleibt bei mir immer noch ein Nachgeschmack über die Herkunft des Geldes. Und da gibt es mit Sicherheit Klärungsbedarf über den FC Bayern, und das hat auch den DFB zu interessieren - wie weiland beim FCK. Wir haben an den Folgen noch heute zu knabbern, warum sollte der FCB da ungeschoren bleiben?

  • Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube diese 2/3 Geschichte der Haftzeit zählt für Steuerdelikte nicht oder ? Will sagen : Nix mit guter Führung usw. Oder ?


    Das ist unabhängig von Straftaten. Bei Erstverbüßung ist es möglich, dass man nach der Hälfte der Freiheitsstrafe (aber nur bis 2 Jahre) auf Bewährung rauskommt. Die 2/3 sind sinnvoll, da man unter Umständen jemanden länger unter Beobachtung in der Bewährungszeit hat.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()

  • Zitat

    Über den offenen Vollzug - so dass er tagsüber das Gefängnis verlassen kann - müsste dann entschieden werden. Eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist frühestens und nur in Ausnahmefällen nach der Hälfte der Strafe möglich. Gemäß Paragraf 57 des Strafgesetzbuchs ist dies möglich, sobald "die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen". Üblicherweise geht es um eine Aussetzung erst nach zwei Dritteln der Haftzeit.

    http://www.sueddeutsche.de/new…-20090101-140313-99-08746

  • Ebenso prüft die Staatsanwaltschaft eine Revision bzgl. der Höhe des Strafmaßes. Das kann auch eine Drohung an die Vertreidigung sein: Wenn ihr... dann wir auch
    In diesem Fall könnte das BGH dem Müncher OLG den Fall zurückverweisen mit der Auflage eines höheren Strafmaßes (ggf. auch niedriger, aber das BGH ist nicht so Steuerhinterzieherfreundlich

    Der BGH entscheidet darüber, ob Urteile auf Rechtsfehlern beruhen, er erhebt keine Be-
    weise (lt. Wikip. u. Aufgabe u. Organis. BGH). Mich interessiert dabei die Frage, ob
    darunter auch eine Überprüfung der Steuerschuld von H. - bzw. allgem. - fällt, die
    bekanntlich geschätzt worden, von der Verteidigung auch anerkannt worden und
    deren Höhe in die Strafbemessung eingeflossen ist.

  • Mitlerweile heißt es, dass die exakte Höhe der Steuerschuld vom Finanzamt ermittelt wird.
    Nach den Aussagen der Steuerfahnderin wurde das soweit überprüft, auf Grund der kurezn Zeit jedoch nicht abschlißend und vollständig. Deshalb sind dei 27,2 Mio best case für Höneß. Einige Experten rechnen eher mit 30 Mio. Irgendwo wurde darauf die Verzinzung (6%) gerechnet und man ist bei einer Summe von ca. 45 Mio gelandet.


    Das BGH hat mit einer solchen Überprüfung nichts zu tun.


    Eines war in den Berichterstattungen nicht ganz klar:
    Überprüft das BGH die Höhe des Stgrafmaßes nur wenn auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegt oder grundsätzlich bei einem Revisionsantrag.
    Die Verteidigung möchte ja ein Grundsatzurteil darüber, wie mit einer "halbwirksamen" Selbstanzeige zu verfahren ist.


    Alleine das Wort "halbwirksam" ist kompletter Unfug. Höneß hat in der Selbstanzeige falsche und - entscheidend! - zu niedrige Zahlen angegeben. In 2 Jahren hat er Verluste angegeben, weil er unerlaubterweise gegengerechnet hat.
    Dies kommt dher wenn man in so einer prekären Situation alles selbst machen will und nur ein Halbwissen hat.


    Die Frage nach dem Ursprung des Geldes würde mich auch interessieren. Der Richter hielt es für diesen PRozess nichtfür relevant. Staatsanwälte für Wirtwschaftskriminalität sollten hier ermitteln

    Es sind nicht immer die Lauten stark, nur weil sie lautstark sind. Es gibt so viele denen das Leben ganz leise viel besser gelingt.
    ...
    Die schützt kein Programm. Die sind Melodie. So aufrecht zu gehen lerne ich nie

  • Mitlerweile heißt es, dass die exakte Höhe der Steuerschuld vom Finanzamt ermittelt wird.
    Das BGH hat mit einer solchen Überprüfung nichts zu tun.
    Eines war in den Berichterstattungen nicht ganz klar:
    Überprüft das BGH die Höhe des Stgrafmaßes nur wenn auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegt oder grundsätzlich bei einem Revisionsantrag.

    Zu S. 1: Ich bin nicht Deiner Auffassung, daß das FA nun noch die Höhe der Steuerschuld
    ermittelt, es erläßt den Steuerbescheid. Gegen Deine Auffassung spricht, daß man sich
    bei Gericht über die Höhe geeinigt hat und außerdem von weiteren Ermittlungen abge-
    sehen hat, ansonsten wäre m. E. kein Urteil ergangen.

    Zitat

    Denn die säumige Steuer, die Gesamtsumme rechnete Richter Rupert Heindl vor, sie beträgt 28 462 231 Euro muss Hoeneß selbstverständlich nachzahlen.

    http://www.tagesspiegel.de/pol…-uli-hoeness/9613086.html



    Zu S. 2: Warum der BGH mit einer Überprüfung nichts zu tun hat, erschließt sich mir
    nicht. "Beweisaufnahmen" - lt. BGH - finden in aller Regel beim BGH nicht statt. Aber,
    was ich für wichtiger erachte, ist der Umstand, daß die Höhe der Steuerschuld geschätzt
    und von beiden Seiten - aus welchen Gründen auch immer - anerkannt worden ist. Und
    bei diesem Punkt könnte es m. E. durchaus passieren, daß der BGH mit dieser Verfahrens-
    weise nicht konform geht, sie beanstandet und exakte Ermittlung fordert. Außerdem hat
    die Höhe der Steuerschuld Auswirkungen auf die Strafbemessung, damit kann sie durch-
    aus der Überprüfung durch den BGH unterliegen.


    Letzter S.: M. E. ist es völlig unerheblich, wer Revision einlegt!


    P.s.: Der Haftbefehl besteht noch, bleibt allerdings außer Vollzug, so daß H. sich
    frei - also ohne Auflagen - bewegen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Number_Ten ()

  • lookaround


    naja in seiner wurstfabrik kann er ja sein gehalt mehr oder weniger selbst festlegen als geschäftsführer bzw konnte es. weiß icht ob er es noch ist. dazu bayern kann schon sein... es wird jetzt noch ein jahr dauern bis der revisionsprozess ausgetragen wird. mich interessiert auch wie er soviel kohle verschleudern konnte und wo er sie her hatte aber wenn du ne einstellige millionensumme setzt dann glück hast kann sich das schon summieren...naja über solche beträge will ich gar nich weiter nachdenken weil ich es mir einfach nicht vorstellen kann....so viele nullen da hinten dran :bigcry:


    ich habe kein mitleid und nur weil er einen fussballverein nach oben gezogen hat und 5 mille gespendet hat, ist er noch lange kein wohltäter. zumal die spenden für ihn ja wohl nicht wirklich weh getan haben....


    er hat doch wohl nicht wirklich damit gerechnet dass er einen freispruch erhält. es müsste sich doch langsam rumgesprochen haben dass in unserem staat LEIDER verbrechen wie vergewaltigung oder der missbrauch von minderjährigen nicht annähernd so hart bestraft wird wie der beschiss von vater staat. traurig aber das ist fakt. da gibt es kein erbarmen wenn es um geld geht....so ist das in unserer heutigen rechtssprechung

    Jeder Traum geht mal zu Ende,
    nur WIR warten auf die Wende....