FC Bayern München

  • Nee Maggo, ich denke, Du bist mit Deiner Auffassung, daß es im Falle einer
    Revision, die durch die Verteidigung eingelegt worden wäre, nicht zu einer
    Verschlimmerung gekommen wäre, auf dem Holzweg. Revision=Revision,
    gleichgültig, von welcher Seite eingelegt. Wenn der BGH die Revision zuge-
    lassen hätte, hätte er die Punkte dargelegt, die entweder nachteilig für
    Hoeneß gewesen wären oder ihm zum Vorteil gereicht hätten. In beiden
    Fällen wäre die Sache an eine andere Kammer des LG München zurückver-
    wiesen worden. Wenn der BGH z. B. die unzureichende Ermittlung der
    tatsächlichen Steuerschuld beanstandet hätte - dieser Punkt ist übrigens
    lookaround von Anwälten u. Steuerrechts-Experten bestätigt worden -,
    dann wäre der gesamte Fall - so meine Auffassung - total neu aufgerollt
    und die Steuerschuld-Ermittlungen genauestens durchgeführt worden.
    Und, da gehe ich von aus, sicherlich mit negativerem Ergebnis für H.
    Die Verteidigung hat sicherlich nicht grundlos der Vereinbarung - neu-
    deutsch "Deal", auch wenn der Begriff nicht gebraucht worden ist -
    zugestimmt. Der BGH hätte bei mögl. Fehlern des LG auch das zu
    geringe Strafmaß - die Anzahl derer, die der Auffassung sind, daß H.
    gut weggekommen sei, ist übrigens nicht gering - beanstanden können,
    dann hätte die Verteidigung aber dumm aus der Wäsche geschaut.
    Der BGH fährt in jüngster Vergangenheit eine bedeutend härtere Linie
    als früher. Die Verteidigung wäre ein verdammt hohes Risiko einge-
    gangen, wenn sie Revision eingelegt hätte.

  • Also ich hab mich gestern noch mit einem befreundeten Staatsanwalt unterhalten, der auch meinte, dass eine Revision von der Verteidigung nicht zu einem strengeren Urteil führen kann...

  • Age Dot


    zwangläufig natürlich nicht. aber eben zu einer eventuellen neuansetzung des verfahrens. und da kann dann eben alles passieren, wenn eben noch genauer hingeschaut wird.

    Von Geburt an Lauterer - und stolz drauf !!!

  • ... denn nun sind die 3,5 jahr rechtskräftig und da kann auch der BGH nichts mehr dran ändern, selbst WENN da noch was nachkommen könnte.

    Nein, rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Soweit mir bekannt, hat die StA noch
    nicht über die Einlegung einer Revision entschieden.
    Habe mir gestern - seit längerer Zeit mal wieder - auch diese Sendung sowie die
    von Beckmann angeschaut, ich fand beide interessant, auch deshalb, weil man
    Aspekte aufgezeigt erhält, die man zuvor nicht beachtet hatte.
    Was mich in früheren Zeiten verdammt geärgert hätte, das war die Aussage
    dieses parlament. Staatssekretärs beim BfF, Kameter, der von einer Steuer"Sünde"
    gesprochen und demzufolge von Trittin eine Richtigstellung erhalten hatte.
    Heutzutage überrascht mich derlei Wortwahl nicht mehr, da mir sein Chef
    bekannt ist, ein früherer Vorgänger - Waigel - auch schon ähnliche Neigungen
    gezeigt hatte.

  • So ein populistischer Quatsch. Deutschland ist schuld, dass die EU tätig wurde. Man hatte mehrfach Deutschland darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesetze im Bezug auf die Sicherungsverwahrung lückenhaft sind. Erst als Deutschland nicht tätig wurde, hat die EU eingegriffen und die Inhaftierung angemahnt. Die danach anfallenden Kosten (Begleitung in Freiheit usw.) hat Deutschland verursacht, nicht die EU.


    @Milchreis
    Wieso gibt es in diesem Fall eine Mindetsverbüßdauer? Heut morgen hat ein Rechtsexperte erklärt, dass der offene Vollzug generell von Anfang angewandt werden kann, wenn besondere Gründe vorliegen. Dies kenne ich auch so. Bei Uli sieht er übrigens keine besonderen Gründe.



    Das hat mit der jeweiligen Straftat und vor allem, das wichtigste, mit dem Bundesland zu tun.
    Ich habe es von einem Kollegen in Bayern, extra angerufen, erfahren das es so ist.
    Ich denke er weiß was er sagt, hoffe ich zumindest :whistling:
    auch eine vorzeitige Entlassung zur halb Strafe geht nicht, da alles über 2 Jahre nicht zur halb Strafe möglich ist.
    Ist alles wirklich sehr kompliziert.

  • Klar,bei der Revision könnte ja noch mehr rauskommen :grins:



    Das kann immer noch passieren. Die Sta hat eine Woche Zeit um in Revision zu gehen.
    Bin mal gespannt was sie machen.


    und erst wenn die zugestimmt haben ist es rechtskräftig.
    Für mich ist der Druck vom fcb Vorstand gekommen und zum anderen weiß Höneß was auf ihn zukommen könnte bzw auf andere.
    Für mich zollt die Entscheidung kein Respekt ab sondern eigenen Schutz vor mehr als 3.5 Jahre.
    Vlt hat die die Sta ja Blut geleckt.

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  • Also ich hab mich gestern noch mit einem befreundeten Staatsanwalt unterhalten, der auch meinte, dass eine Revision von der Verteidigung nicht zu einem strengeren Urteil führen kann...

    Kann sein, aber warum erklären die Experten - ich gehe einmal davon aus, daß es
    sich tatsächlich um solche handelt - wie der Fachanwalt f. Steuerrecht, Wenzler,
    oder Prantl, früher Richter, das Gegenteil? Abgesehen davon, daß der BGH
    (erhebliche Verfahrens-) Fehler feststellen könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Number_Ten ()

  • Also ich hab mich gestern noch mit einem befreundeten Staatsanwalt unterhalten, der auch meinte, dass eine Revision von der Verteidigung nicht zu einem strengeren Urteil führen kann...


    Die Antwort von age doc ist schlichtweg verkehrt.

  • So ein populistischer Quatsch. Deutschland ist schuld, dass die EU tätig wurde. Man hatte mehrfach Deutschland darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesetze im Bezug auf die Sicherungsverwahrung lückenhaft sind. Erst als Deutschland nicht tätig wurde, hat die EU eingegriffen und die Inhaftierung angemahnt. Die danach anfallenden Kosten (Begleitung in Freiheit usw.) hat Deutschland verursacht, nicht die EU.



    Häää ?

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