FC Bayern München

  • Aber ich muss grad mal nachfragen, du scheinst dich ja auszukennen. Wo genau liegt grad mein Denkfehler? In § 358 II StPO steht doch drin, dass das angefochtene Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat
    nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden darf, wenn lediglich der
    Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein
    gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat.

    das zieht eher bei ner Berufung.
    Bei Revision wird rechtlich und sachlich überprüft ob irgendwo Fehler passiert sind. Von allen Beteiligten.
    Da ist die Chance groß das da noch ne Menge rauskommen könnte.
    Das war jetzt mal nicht Beamtendeutsch, das ist eh schwer zu verstehen :party:

  • Angesichts der Tatsache das Hoeneß auch genug Geld hat und ein gewisses Gesellschaftliches Standing ist das Urteil gegenüber einem "Normalbürger" sicherlich nicht gerecht, aber dennoch besser als wenn er Bewährung bekommen hätte. Das deutsche Strafsystem und Gesetz ist in vielen Fällen eh ein Witz und da spreche ich aus Erfahrung, ein Wunder das er überhaupt zum Bau verurteilt wurde. Für 3,5 Jahre in die Zelle zu gehen ist auch das Beste was er machen kann - behandelt wie jeder andere wird er so oder so nicht. Wenn da ich oder du einrücken würden wärs für wesentlich längere Zeit und wir dürften uns warm anziehen. Aber das ist eben das Leben. Alle sind Gleich und amanche Gleicher.



    Eine Freispruch bzw eine Strafe auf Bewährung war nicht möglich weil es eine unwirksame und unvollständig abgegebene Selbstanzeige war.

  • Eine Freispruch bzw eine Strafe auf Bewährung war nicht möglich weil es eine unwirksame und unvollständig abgegebene Selbstanzeige war.


    Naja das hätte man sicher auch noch hinbiegen können... aber ich vermute das Hoeneß nicht wichtig/reich genug/hoch genug im Rang der Iluminati war um eine solch große Schuld von sich abzulenken. Ich denke wir sind uns einig das jeder von uns die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen hätte, ohne Sonderbehandlung, alleine das bestätigt ja schon das Menschen wie er eben anders behandelt werden, auch wenn das nicht rechtens ist.


    Was auch noch eine große Rolle spielt ist zum Beispiel die Immunität bei Politikern die erst aufgehoben werden muss usw. Umso höher die Person im Rang umso schwerer ist sie natürlich angreifbar. So können Obama und Merkel beispielsweise reihenweise Gesetze brechen ohne das es jemanden groß jucken würde. Sie dürfen nur nicht dem großen Ganzen gefährlich werden. Wer weiss auch schon ob Uli überhaupt einrücken muss, vielleicht bekommt er ne Sommerresidenz auf ner schönen Insel oder so. Wundern würde michs nicht.


    Als würde der sich jetzt in eine 08/15 Zelle setzen müssen - und mein Opa heisst Hindenburg ^^

  • Peter Graf, 1997, 6,3 Mio, Haftstrafe 3 Jahre 9 Monate


    Peter Graf vs. Uli Hoeness also
    Ok, dnn schauen wir da mal drauf:
    Graf: Keine, nichtmal anatzweise schiefgegangene oder sonstwie Selbstanzeige
    Graf: Zunächst keineMitarbeit und Kooperation mit den Behörden
    Graf: Gemeinschaftlich begangene und vorsätzliche Steuerhinterziehung


    Hoeness:
    Zu spät und nicht umfangreich eingegangene Selbstanzeige
    Kooperation mit den Behörden (Der Datei auf dem ominiösen USB Stick ist ja wie im Prozess berichtet bereits im 2013 komplett erstellt worden)
    Verlust der Übersicht über seine Transaktionen (Die Übersicht darüber sei kaum zu behalten gewesen sagte ein Prüfer aus)
    Keine gemeinschaftliche Tat.
    Keine Verheimlichung irgendwelcher Werbeverträge etc. Hoeness ist über die Gewinn und Verlustvorträge sowie Zinsgeweinne im hauptsächlichen gestolpert)


    Sind schon unterschiede

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...

  • Was ich nicht verstehe, ist der andauernde Hinweis auf Hoeneß` Lebensleistung und soziale Wohltaten!

    Ich sehe es genau wie Heizer.
    Für seine Lebensleistung ist er bereits fürstlich entlohnt worden. Er hat sicher eine ausgezeichnete Leistung für den FC Bayern erbracht - aber der hat sich sicherlich nicht lumpen lassen. Auch für seine Leistung als Fußballer ist er sicher mehr als angemessen entlohnt worden.
    Also fällt für mich der Hinweis auf seine Lebensleistung als Milderungsgrund weg.
    Bleiben seine sozialen Wohltaten. Aber auch hier fällt es bedeutend leichter, mit einem millionenschweren Konto sozial tätig zu sein. Diese Beträge fallen ja bei einem solchen Vermögen kaum ins Gewicht.


    Als Entlastungsgrund würde ich in erster Linie gelten lassen, dass er von den Massenmedien brutal durch den Kakao gezogen worden ist - die daraus resultierende psychische Belastung kann auch an einem Hoeneß nicht abprallen.

  • Naja das hätte man sicher auch noch hinbiegen können... aber ich vermute das Hoeneß nicht wichtig/reich genug/hoch genug im Rang der Iluminati war um eine solch große Schuld von sich abzulenken. Ich denke wir sind uns einig das jeder von uns die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen hätte, ohne Sonderbehandlung, alleine das bestätigt ja schon das Menschen wie er eben anders behandelt werden, auch wenn das nicht rechtens ist.


    Was auch noch eine große Rolle spielt ist zum Beispiel die Immunität bei Politikern die erst aufgehoben werden muss usw. Umso höher die Person im Rang umso schwerer ist sie natürlich angreifbar. So können Obama und Merkel beispielsweise reihenweise Gesetze brechen ohne das es jemanden groß jucken würde. Sie dürfen nur nicht dem großen Ganzen gefährlich werden. Wer weiss auch schon ob Uli überhaupt einrücken muss, vielleicht bekommt er ne Sommerresidenz auf ner schönen Insel oder so. Wundern würde michs nicht.


    Als würde der sich jetzt in eine 08/15 Zelle setzen müssen - und mein Opa heisst Hindenburg ^^




    Einrücken muss er, nach Landsberg an der Lech. Die ist für diese Strafhöhe zuständig. Ca. 40 km westlich von München.
    Glaub mir der rückt ein. In Bayern, sagte ich weit vor Beginn der Verhandlung, sind die Gesetze und die Justiz am strengsten.
    Einfach ein wenig mehr vertrauen.

  • Einrücken muss er, nach Landsberg an der Lech. Die ist für diese Strafhöhe zuständig. Ca. 40 km westlich von München.
    Glaub mir der rückt ein. In Bayern, sagte ich weit vor Beginn der Verhandlung, sind die Gesetze und die Justiz am strengsten.
    Einfach ein wenig mehr vertrauen.


    Mhm naja ich hab vorhin sogar was gelesen das er eventuell wenn überhaupt sogar nur Nachts einrücken muss aufgrund besonderer Umstände und er viel früher raus kann etc. Naja wenn dann muss er vermutlich nur einen geringen Teil der Strafe verbüßen denke ich.

  • Mit etwas Glück muss Hoeneß aber nur die Hälfte der Strafe hinter Gitter verbringen, also 21 Monate - und diese dann womöglich auch nur nachts. Denn das Strafgesetzbuch ermöglicht so genannte Halbstrafen, wenn "Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen". Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet - womöglich schon nach wenigen Wochen - der Gefängnisleiter.
    Quelle:T-online


    Ich habs weiter oben gepostet,daß er eventuell nach der Hälfte der Strafe entlassen wird,und Lockerungen bekommen wird.

    Ich bin gläubig!
    Ich glaube,daß 4 Pfund Ochsenschwanz eine gute Suppe gibt
    :biggrin:


    Die Herstellung eines Ofenrohres ist ganz einfach:Man nimmt ein langes Loch und wickelt Blech drumherum! :D

  • Mit etwas Glück muss Hoeneß aber nur die Hälfte der Strafe hinter Gitter verbringen, also 21 Monate - und diese dann womöglich auch nur nachts. Denn das Strafgesetzbuch ermöglicht so genannte Halbstrafen, wenn "Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen". Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet - womöglich schon nach wenigen Wochen - der Gefängnisleiter.
    Quelle:T-online


    Ich habs weiter oben gepostet,daß er eventuell nach der Hälfte der Strafe entlassen wird,und Lockerungen bekommen wird.



    Gerne nochmal. Es kann sein das nach frühstens 6 Monaten der offene Vollzug eintreten kann.
    Wie bei anderen Gefangenen auch. Entscheidung liegt ganz alleine beim Anstaltsleiter.
    Was nicht passieren kann ist deine 1/2 Strafe. Strafen über 2 Jahre können nur auf 2/3 und damit verbundener Bewährung frühzeitig beendet werden


  • Aber ich muss grad mal nachfragen, du scheinst dich ja auszukennen. Wo genau liegt grad mein Denkfehler? In § 358 II StPO steht doch drin, dass das angefochtene Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat
    nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden darf, wenn lediglich der
    Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein
    gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat.

    Falsch zitiert, pardon, ist das Zitat von Milchreis!
    http://books.google.de/books?i…=%C2%A7358%20stpo&f=false


    Defizit an Durchblick!!!
    Warum dann RÄ u. Stb etwas anderes erklären...

    Zitat

    Strafprozessrecht: Für die Berufung (§331 StPO) und die Revision (§ 358 StPO) des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten gilt das Verbot der reformatio in peius hinsichtlich der Art und Höhe derRechtsfolgen der Tat. Eine Änderung des Schuldspruchs zum Nachteil des Angeklagten ist nach h. M. möglich. Hat die Staatsanwaltschaft einRechtsmittel zuungunsten des Angeklagten eingelegt, ist eine Abänderung derEntscheidung zugunsten des Angeklagten möglich (§ 301 StPO).

    http://www.rechtslexikon.net/d…rschlechterungsverbot.htm


    Wird mir nun zu spitzfindig, strecke die Waffen!

    Einmal editiert, zuletzt von Number_Ten ()