Ich erwarte das nicht denn es ist nicht Mo's erste Rote Karte. damit gibts nunmal die Verzinsung von einem Spiel obendrauf.
Mohamadou Idrissou (07/2012 - 06/2014)
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Zum einen ist Idrissou's Feldverweis nicht 1:1 vergleichbar mit dem von Sanogo, zum anderen ist Idrissou im Hinblick auf eine Tätlichkeit Wiederholungstäter.
2003/2004, 2. Spieltag: Hannover 96 vs. Bayern München 3:3
83. Minute: Rot für Idrissou wegen Ellenbogenschlag ins Gesicht von Linke.
2007/2008, 16. Spieltag: Bayern München vs. MSV Duisburg 0:0
80. Minute: Rot für Idrissou wegen eines Tritts in die Beine von Kahn, der den Ball bereits sicher hatte.Drei Spiele Sperre sind genau das, was ich erwartet habe.
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Bericht der WELT über M. Idrissou:
ZitatKaiserslauterns Stürmer Mo Idrissou sorgt in schöner Regelmäßigkeit für
Jubel und Ärger. Aktuell plagen ihn Geldprobleme, der siebte
Platzverweis und die Anzeige einer bedrohten Frau. Eine Chronik. -
Drei Spiele Sperre sind genau das, was ich erwartet habe.
ZitatGegen das Urteil des Einzelrichters kann der FCK binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
gilt das mit dem widerholungstäter, nicht nur für die laufende und die zurückliegende saison und darf bei dem urteil keine rolle spielen?
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nur wegen Sanogo: Sanogo wurde meines Erachtens bewusst provoziert; sein Kontrahent hätte mindestens Gelb verdient gehabt.
Mo´s Aussetzer ist Dummheit gewesen IMHO.
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3 Spiele Sperre ? Glück gehabt, ich hätte ihm 3 wegen Tätlichkeit und 3 wegen Dummheit gegeben.
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gilt das mit dem widerholungstäter, nicht nur für die laufende und die zurückliegende saison und darf bei dem urteil keine rolle spielen?
Meines Wissens nicht sonst würde sich ja ein Spieler der im Mai mit Rot vom Platz fliegt schon im August wdrauf berufen können dass es letzte Saison war. Und das bei im ärgsten Fall nur 4 Ligaspielen die in der Zwischenzeit liegen. -
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gilt das mit dem widerholungstäter, nicht nur für die laufende und die zurückliegende saison und darf bei dem urteil keine rolle spielen?
Wie sich das genau verhält, also welche vorherigen Vergehen wie lange noch "angerechnet" werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe allerdings nicht in Erinnerung, dass man das auf zwei aufeinander folgende Saison beschränkt hätte. Ich habe eher in Erinnerung, dass man mit dieser Wiederholungstäter-Geschichte öffentlich zur letzten Saison begonnen hatte, die Spieler diesbezüglich zu brandmarken.
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Ja, aber irgendwann müßte auch hier eine gewisse Verjährung
eintreten. Angenommen, ein Spieler hat bis vor 5 Jahren -zig
rote Karten erhalten, sich danach keine mehr abgeholt, so kann
und darf es auch bei der selbstherrlichen DFB-Gerichtsbarkeit
nicht vorkommen, daß ein Spieler bei einer danach erfolgten
roten Karte als Wiederholungstäter gebrandmarkt wird. Also,
irgendwann hat alles Vorherige unter den Tisch zu fallen! Die
Statuten des DFB dürfen nicht restriktiver sein als z. B. die im
Steuer(straf)verfahren.