Alles anzeigenWenn man sich die entsprechenden Facebook Posts dazu anschaut, könnte einem Morgens schon wieder so einiges hoch kommen. Mein absoluter Favorit
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So, damit ich mich als Österreicher (Pyro ebenfalls verboten bei uns...) auch mal hier einbringe:
Fakt 1: Die Fans, die diese Emotionen mit Pyro zum Ausdruck bringen, sind auch die, die zB. 100e oder sogar 1000e Kilometer fahren für ein Spiel, wo es um NICHTS geht, nur damit sie der Mannschaft und der Welt zeigen können, dass sie immer hinter dem Verein stehen, egal wie, egal wann, egal wo! Also wer sagt das sind keine Fans, der soll erstmal das Tankgeld, welches die Jungs schon bezahlt haben in ne Kasse geben und dem FCK überreichen, damit wären Strafen fürs nächste Jahrzent abgedeckt!
Fakt 2: Pyrottechnische Gegenstände, wie zB. Bengalos oder Rauchbomben sind zwar verboten, aber wie viele unsinnige Gesetze gibt es auf dieser Welt hmm??
Sollen wir einfach alles so hinnehmen und gebückt zu Kreuze kriechen?? Die Emotionen, die beim Abbrennen entstehn und einfach das Zeigen der Gefühle ist für Aussenstehende einfach unvorstellbar, jedoch sind sie trotzdem riesengroß! Pyrotechnik ist eine der schönsten Arten, Emotionen freien Lauf zu lassen und muss deshalb legalisiert werden!
Und wegen den Verletzten: Es gibt tausende mehr Verletzte im Jahr durch die grob fahrlässigen Einsätze so mancher Beamten, als durch Pyrotechnik! (Lasst euch das mal durch den Kopf gehen!)
Und zum Abschluss dieses Kommentars möchte ich noch einmal ganz ungeniert und einfach frei aus der Emotion heraus sagen:
FICK DICH DFB!
[quote] Hat man eigentlich deine Kopfverletzung schon behandelt?
Dienstag, 13. November 2012 "DFB verhängt Strafe in Höhe von 8.000 Euro" (FCK.de)
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Der Verein holt sich das Geld nicht zurück, weil es rechtlich problematisch ist.
In der Sportgerichtsbarkeit gibt es eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein haftet also auch, wenn ihn wie hier, absolut kein Verschulden trifft. Diese verschuldensunabhängige Haftung gibt es vor normalen Zivilgerichten nicht. Aus diesem Grund ist es rechtlich höchst problematisch jmd zur Kasse zu bitten aufgrund einem Rechtsinstitut, was es nur vor den Verbandsgerichten gibt.
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Wenn es die Vereine wirklich wollen würden, dann könnten sie mit Hilfe moderner Videotechnik (so eben auch im Kölner Gästeblock) die Personen, die zündeln, ganz entspannt ausfindig machen - und seien wir mal ehrlich, Mitglieder der Ultra Szenen sind den Vereinen definitiv bekannt. Stattdessen steht aus meiner Sicht eine Marketing-Strategie dahinter: Es ist doch im modernen Fußball 2012 allseits bekannt, dass Fußballvereine auch nur wirtschaftliche Firmen sind und insbesondere mit den Emotionen von Fans Geld machen. Würden die Vereine jetzt jedes Mal nach solch einer Geldstrafe individuelle Strafen aussprechen, dann würd man es sich auch schnell mit zahlreichen Fans verscherzen. Also schreibt man stattdessen billige Pressemitteilungen und appelliert an die Zivilcourage anderer Fans.
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Ein Supermarkt ist auch ein Kommerzbetrieb. Aber wenn du dich dort völlig daneben benimmst, bekommst du Hausverbot und fertig. Der FCK hat so viele gute Fans, dass er auf ein paar Vollpfosten die durch das Zündeln mehr Geld kosten, als sie durch Eintrittsgelder reinbringen, auch gut und gerne verzichten kann.
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Der Verein holt sich das Geld nicht zurück, weil es rechtlich problematisch ist.
Das ist den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Rein rechtlich ist es überhaupt kein Problem, den entstandenen Schaden einzufordern und im Rahmen einer Schadensersatzklage zu erstreiten. Auf was stützt sich bitte deine Meinung, dass es rechtlich ein Problem sein sollte?
In der Sportgerichtsbarkeit gibt es eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein haftet also auch, wenn ihn wie hier, absolut kein Verschulden trifft. Diese verschuldensunabhängige Haftung gibt es vor normalen Zivilgerichten nicht. Aus diesem Grund ist es rechtlich höchst problematisch jmd zur Kasse zu bitten aufgrund einem Rechtsinstitut, was es nur vor den Verbandsgerichten gibt.
Auch hier ist es nicht korrekt dargestellt. Zwar haftet der Verein verschuldensunabhängig, soweit gehe ich mit dir noch konform, aber der hieraus entstehende Schadensersatzanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, ein solcher kann grundsätzlich vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
Die einzige Problematik ist die Beweisführung. Personen, die Pyrotechnik zünden, vermummen sicht meistens und sind insoweit sehr schwer zu identifizieren. Auch ist es meist nicht lückenlos aufklärbar, selbst durch Videobilder, wer sich wie vermummt und wie er danach ggf. aussieht. Das fängt mit so einfachen Dingen wie zweifarbigen Wendejacken an. Darüber hinaus wird sich meist im Schutze anderer und/oder Fahnen, Doppelhaltern etc. vermummt, sodass es auch hier äußerst schwierig ist, lückenlos einen Beweis zu führen, der den Täter überführt und insoweit dann auch zum Schadensersatz verpflichtet.
Und in einem dürften wir uns einig sein: Es wird sich entsprechend so verhalten, um genau diese Identifizierung und die damit einhergehende Schadensersatzforderung zu vermeiden. Das hat auch nichts mit freiem Willen und/oder fangerechten Emotionen zu tun, es ist ganz einfach das bewußte begehen einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat und damit einhergehend die Schädigung des eigenen Vereins.
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Vielleicht käme es den Verein billiger, wenn er eigene Leute ( Sicherheitsdienst?) unter den Fans im Gästeblock verteilt.
Diese könnten dann solche "Fans" die dem Verein finanziell schaden und alle anderen FCK Fans im Ansehen beschmutzen, dem Verein melden! -
Das ist den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Rein rechtlich ist es überhaupt kein Problem, den entstandenen Schaden einzufordern und im Rahmen einer Schadensersatzklage zu erstreiten. Auf was stützt sich bitte deine Meinung, dass es rechtlich ein Problem sein sollte?
Auch hier ist es nicht korrekt dargestellt. Zwar haftet der Verein verschuldensunabhängig, soweit gehe ich mit dir noch konform, aber der hieraus entstehende Schadensersatzanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, ein solcher kann grundsätzlich vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
Es gab doch schon einige wenige Fälle, in denen Vereine Übeltäter in Regreß genommen und auch bei Gericht
Recht bekommen hatten. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es einen Fall in D´dorf, glaube dort hatte man
sich letztendlich noch vor Gericht geeinigt (möglicherweise auch zuvor außergerichtlich, möchte mich nicht festlegen).
Hier Beispiele, die m. E. der Auffassung von T. M. widersprechen:ZitatSollte Fortuna Düsseldorf nach den Ausschreitungen während des Relegationsspiel gegen Hertha BSC
eine Geldstrafe zahlen müssen, will der Club die Kosten auf die beteiligten Fans umwälzen. Sportrechtler
halten das für eine legitime Maßnahme.http://www.spiegel.de/sport/fu…s-verteilen-a-834187.html
http://www.focus.de/sport/fuss…gress_aid_803992.html</a>
http://www.weser-kurier.de/wer…hts-_arid,165411.html</a> -
Vielleicht käme es den Verein billiger, wenn er eigene Leute ( Sicherheitsdienst?) unter den Fans im Gästeblock verteilt.
Diese könnten dann solche "Fans" die dem Verein finanziell schaden und alle anderen FCK Fans im Ansehen beschmutzen, dem Verein melden!Denk´ mal bitte zurück an das Spiel FCK - FCN, als zwei "Werfer" abgeführt worden sind, Kuntz Regreßmaßnahmen
angekündigt hatte! Bisher habe ich davon noch nichts vernommen! Und daher stimme ich DFL/DFB - ausnahmsweise
in diesem Punkt - zu, daß die Vereine zu wenig unternehmen. -
das mit dem in Regreß nehmen ist dann so eine Sache......
Rechtlich steht dem natürlich nichts im Wege. Aber oftmals ist es so das denjenigen nichts zu holen ist und die Kosten für eine Einleitung des Verfahrens zunächst mal weitere Kosten verursachen.
Ich weiß wovon ich spreche.....
vor Jahren stand ich nach dem Spiel FCK-Leverkusen unterhalb der Eisenbahnbrücke an eine Fanstand
auf einmal spürte ich ein Tritt im Nacken und fiel vornüber.....die Polizei die unweit dabei stand lief dem
"Täter" hinterher und machte ihn dingfest. Ich erstatte Anzeige.
Nach dem ich hier nichts mehr hörte besuchte ich im Zuge meiner Aussendiensttätigkeit
die Polizei in KL um nach dem weiteren Verlauf zu fragen , man schickte mich einige Häuser weiter
zu einer Dienststelle die sich eben mit Fussballdelikten befasste, man gab mir hier den Namen des Täters aber direkt mit dem Hinweis
das der besagte Leverkusenfan aus der Pfalz komme und in der Nähe von Pirmasens beheimatet war und schon polizeibekannt war.
Der Beamte sagte mir ich solle möglichst hier nichts unternehmen weil dem Typen ohnehin nichts zu holen sei......
meine weitere Recherche ergab das ich dem Beamten zustimmen musste und den Fall abhakte. -
Es gab doch schon einige wenige Fälle, in denen Vereine Übeltäter in Regreß genommen und auch bei Gericht Recht bekommen hatten.
Selbstverständlich gab es die. Es sollte auch für jeden nachvollziehbar sein, dass wenn der Beweis geführt werden kann, eine entsprechende Strafanzeige sowie eine Schadensersatzforderung seitens des Vereins kommen kann, meines Erachtens kommen muss. Hierzu später mehr, siehe unten.
Aber oftmals ist es so das denjenigen nichts zu holen ist und die Kosten für eine Einleitung des Verfahrens zunächst mal weitere Kosten verursachen.
Das ist mitunter ein Problem, allerdings kein "rechtliches" wie es der Tony uns glauben machen möchte. Es ist richtig, dass der Verein durch die Inanspruchnahme des Anwalts und des Gerichtes in erster Linie Kosten zu tragen hat. Selbst bei einer Verurteilung und der daraus resultierenden Kostentragungspflicht des Verurteilten kann es dazu führen, dass der Verein auf seinen Kosten "sitzen bleibt", weil der Schuldner finanziell nicht angreifbar ist. Oftmals wird dann die sogenannte eidesstattliche Versicherung abgegeben in Verbindung mit der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses (man beachte: eine falsche eidesstattliche Versicherung wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft). Grundsätzlich gilt es daher für den Verein, Kosten und Nutzen eines solchen Prozesses, der mitunter auch gerne mal 18 Monate und länger andauern kann, abzuwägen.
Aus Kostengründen kann man also durchaus nachvollziehen, warum ein Verein ggf. von einem solchen Prozess absieht. Nicht nachvollziehbar ist es jedoch im Hinblick auf die Tatsache, wie rücksichtslos und bisweilen vorsätzlich der Verein geschädigt wird. Meines Erachtens ist es hier die Pflicht des Vereins, beweisbare Vorkommnisse ausnahmslos zivilrechtlich vor Gericht geltend zu machen und anschließend der Staatsanwaltschaft zur Prüfung strafrechtliche Tatbestände zukommen zu lassen. Auch wenn es finanziell möglicherweise nichts zu holen gibt, so ist eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) oder die Ableistung von Sozialstunden ein deutliches Signal an den Verursacher und ebenfalls an die entsprechende Szene. Darüber hinaus halte ich es für die Pflicht des Vereins, mindestens die Mitglieder des Vereins (in meinen Augen jedoch die gesamten Fanszene) über derartige Geschehnisse zeitnah zu informieren, um auch hier eine entsprechende Transparenz zu schaffen.
Ich erstatte Anzeige. (...) Der Beamte sagte mir ich solle möglichst hier nichts unternehmen weil dem Typen ohnehin nichts zu holen sei...... meine weitere Recherche ergab das ich dem Beamten zustimmen musste und den Fall abhakte.
Soweit ich weiter oben ausgeführt habe, dass man solche Dinge unbedingt zivilrechtlich durchziehen muss, gilt das freilich für den finanziell selbst stark eingeschränkten Otto-Normal-Bürger nicht. Ist eine entsprechende Rechtschutzversicherung nicht vorhanden oder der Eigenanteil sehr hoch, würde ich selbst wohl ebenfalls auf einen solch langwierigen und kostspieligen Prozess verzichten. Insoweit ist sowohl der Hinweis des Beamten als auch deine eigene Feststellung nachvollziehbar. Was aber ist denn aus der "Anzeige" geworden. Du schreibt selbst, dass der Verursacher von der Polizei festgenommen wurde und insoweit die Identität zweifelsfrei feststellbar war. Zumindest in strafrechtlicher Hinsicht kann hier also ermittelt und verurteilt werden, schließlich liegt hier mal mindestens der Tatbestand der Körperverletzung vor.