Dienstag, 13. November 2012 "DFB verhängt Strafe in Höhe von 8.000 Euro" (FCK.de)

  • Einmal editiert, zuletzt von BoldSalad278 ()

  • Der Verein holt sich das Geld nicht zurück, weil es rechtlich problematisch ist.


    In der Sportgerichtsbarkeit gibt es eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein haftet also auch, wenn ihn wie hier, absolut kein Verschulden trifft. Diese verschuldensunabhängige Haftung gibt es vor normalen Zivilgerichten nicht. Aus diesem Grund ist es rechtlich höchst problematisch jmd zur Kasse zu bitten aufgrund einem Rechtsinstitut, was es nur vor den Verbandsgerichten gibt.

  • Wenn es die Vereine wirklich wollen würden, dann könnten sie mit Hilfe moderner Videotechnik (so eben auch im Kölner Gästeblock) die Personen, die zündeln, ganz entspannt ausfindig machen - und seien wir mal ehrlich, Mitglieder der Ultra Szenen sind den Vereinen definitiv bekannt. Stattdessen steht aus meiner Sicht eine Marketing-Strategie dahinter: Es ist doch im modernen Fußball 2012 allseits bekannt, dass Fußballvereine auch nur wirtschaftliche Firmen sind und insbesondere mit den Emotionen von Fans Geld machen. Würden die Vereine jetzt jedes Mal nach solch einer Geldstrafe individuelle Strafen aussprechen, dann würd man es sich auch schnell mit zahlreichen Fans verscherzen. Also schreibt man stattdessen billige Pressemitteilungen und appelliert an die Zivilcourage anderer Fans.

    Florian Dick: "Der 1. FC Kaiserslautern ist der englischste Klub in Deutschland."

    Hans Sarpei auf Twitter: Relegation 2013: Der Moment, wo ganz Deutschland zum Fan des 1. FC Kaiserslautern wird.

  • Ein Supermarkt ist auch ein Kommerzbetrieb. Aber wenn du dich dort völlig daneben benimmst, bekommst du Hausverbot und fertig. Der FCK hat so viele gute Fans, dass er auf ein paar Vollpfosten die durch das Zündeln mehr Geld kosten, als sie durch Eintrittsgelder reinbringen, auch gut und gerne verzichten kann.

    Wer die Menschlichkeit vergisst, weil man anderer Meinung ist, der schlägt der Freiheit ins Gesicht.

  • Der Verein holt sich das Geld nicht zurück, weil es rechtlich problematisch ist.

    Das ist den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Rein rechtlich ist es überhaupt kein Problem, den entstandenen Schaden einzufordern und im Rahmen einer Schadensersatzklage zu erstreiten. Auf was stützt sich bitte deine Meinung, dass es rechtlich ein Problem sein sollte?


    In der Sportgerichtsbarkeit gibt es eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein haftet also auch, wenn ihn wie hier, absolut kein Verschulden trifft. Diese verschuldensunabhängige Haftung gibt es vor normalen Zivilgerichten nicht. Aus diesem Grund ist es rechtlich höchst problematisch jmd zur Kasse zu bitten aufgrund einem Rechtsinstitut, was es nur vor den Verbandsgerichten gibt.

    Auch hier ist es nicht korrekt dargestellt. Zwar haftet der Verein verschuldensunabhängig, soweit gehe ich mit dir noch konform, aber der hieraus entstehende Schadensersatzanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, ein solcher kann grundsätzlich vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.


    Die einzige Problematik ist die Beweisführung. Personen, die Pyrotechnik zünden, vermummen sicht meistens und sind insoweit sehr schwer zu identifizieren. Auch ist es meist nicht lückenlos aufklärbar, selbst durch Videobilder, wer sich wie vermummt und wie er danach ggf. aussieht. Das fängt mit so einfachen Dingen wie zweifarbigen Wendejacken an. Darüber hinaus wird sich meist im Schutze anderer und/oder Fahnen, Doppelhaltern etc. vermummt, sodass es auch hier äußerst schwierig ist, lückenlos einen Beweis zu führen, der den Täter überführt und insoweit dann auch zum Schadensersatz verpflichtet.


    Und in einem dürften wir uns einig sein: Es wird sich entsprechend so verhalten, um genau diese Identifizierung und die damit einhergehende Schadensersatzforderung zu vermeiden. Das hat auch nichts mit freiem Willen und/oder fangerechten Emotionen zu tun, es ist ganz einfach das bewußte begehen einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat und damit einhergehend die Schädigung des eigenen Vereins.

  • Vielleicht käme es den Verein billiger, wenn er eigene Leute ( Sicherheitsdienst?) unter den Fans im Gästeblock verteilt.
    Diese könnten dann solche "Fans" die dem Verein finanziell schaden und alle anderen FCK Fans im Ansehen beschmutzen, dem Verein melden!

    Nachwuchsförderung, man tut was man kann. Siehe Avatar!
    :schal:

  • Das ist den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt. Rein rechtlich ist es überhaupt kein Problem, den entstandenen Schaden einzufordern und im Rahmen einer Schadensersatzklage zu erstreiten. Auf was stützt sich bitte deine Meinung, dass es rechtlich ein Problem sein sollte?


    Auch hier ist es nicht korrekt dargestellt. Zwar haftet der Verein verschuldensunabhängig, soweit gehe ich mit dir noch konform, aber der hieraus entstehende Schadensersatzanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, ein solcher kann grundsätzlich vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.


    Es gab doch schon einige wenige Fälle, in denen Vereine Übeltäter in Regreß genommen und auch bei Gericht
    Recht bekommen hatten. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es einen Fall in D´dorf, glaube dort hatte man
    sich letztendlich noch vor Gericht geeinigt (möglicherweise auch zuvor außergerichtlich, möchte mich nicht festlegen).
    Hier Beispiele, die m. E. der Auffassung von T. M. widersprechen:

    Zitat

    Sollte Fortuna Düsseldorf nach den Ausschreitungen während des Relegationsspiel gegen Hertha BSC
    eine Geldstrafe zahlen müssen, will der Club die Kosten auf die beteiligten Fans umwälzen. Sportrechtler
    halten das für eine legitime Maßnahme.

    http://www.spiegel.de/sport/fu…s-verteilen-a-834187.html

    http://www.focus.de/sport/fuss…gress_aid_803992.html</a>

    http://www.weser-kurier.de/wer…hts-_arid,165411.html</a>

  • Vielleicht käme es den Verein billiger, wenn er eigene Leute ( Sicherheitsdienst?) unter den Fans im Gästeblock verteilt.
    Diese könnten dann solche "Fans" die dem Verein finanziell schaden und alle anderen FCK Fans im Ansehen beschmutzen, dem Verein melden!

    Denk´ mal bitte zurück an das Spiel FCK - FCN, als zwei "Werfer" abgeführt worden sind, Kuntz Regreßmaßnahmen
    angekündigt hatte! Bisher habe ich davon noch nichts vernommen! Und daher stimme ich DFL/DFB - ausnahmsweise
    in diesem Punkt - zu, daß die Vereine zu wenig unternehmen.

  • das mit dem in Regreß nehmen ist dann so eine Sache......
    Rechtlich steht dem natürlich nichts im Wege. Aber oftmals ist es so das denjenigen nichts zu holen ist und die Kosten für eine Einleitung des Verfahrens zunächst mal weitere Kosten verursachen.
    Ich weiß wovon ich spreche.....
    vor Jahren stand ich nach dem Spiel FCK-Leverkusen unterhalb der Eisenbahnbrücke an eine Fanstand
    auf einmal spürte ich ein Tritt im Nacken und fiel vornüber.....die Polizei die unweit dabei stand lief dem
    "Täter" hinterher und machte ihn dingfest. Ich erstatte Anzeige.
    Nach dem ich hier nichts mehr hörte besuchte ich im Zuge meiner Aussendiensttätigkeit
    die Polizei in KL um nach dem weiteren Verlauf zu fragen , man schickte mich einige Häuser weiter
    zu einer Dienststelle die sich eben mit Fussballdelikten befasste, man gab mir hier den Namen des Täters aber direkt mit dem Hinweis
    das der besagte Leverkusenfan aus der Pfalz komme und in der Nähe von Pirmasens beheimatet war und schon polizeibekannt war.
    Der Beamte sagte mir ich solle möglichst hier nichts unternehmen weil dem Typen ohnehin nichts zu holen sei......
    meine weitere Recherche ergab das ich dem Beamten zustimmen musste und den Fall abhakte.

  • Es gab doch schon einige wenige Fälle, in denen Vereine Übeltäter in Regreß genommen und auch bei Gericht Recht bekommen hatten.

    Selbstverständlich gab es die. Es sollte auch für jeden nachvollziehbar sein, dass wenn der Beweis geführt werden kann, eine entsprechende Strafanzeige sowie eine Schadensersatzforderung seitens des Vereins kommen kann, meines Erachtens kommen muss. Hierzu später mehr, siehe unten.


    Aber oftmals ist es so das denjenigen nichts zu holen ist und die Kosten für eine Einleitung des Verfahrens zunächst mal weitere Kosten verursachen.

    Das ist mitunter ein Problem, allerdings kein "rechtliches" wie es der Tony uns glauben machen möchte. Es ist richtig, dass der Verein durch die Inanspruchnahme des Anwalts und des Gerichtes in erster Linie Kosten zu tragen hat. Selbst bei einer Verurteilung und der daraus resultierenden Kostentragungspflicht des Verurteilten kann es dazu führen, dass der Verein auf seinen Kosten "sitzen bleibt", weil der Schuldner finanziell nicht angreifbar ist. Oftmals wird dann die sogenannte eidesstattliche Versicherung abgegeben in Verbindung mit der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses (man beachte: eine falsche eidesstattliche Versicherung wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft). Grundsätzlich gilt es daher für den Verein, Kosten und Nutzen eines solchen Prozesses, der mitunter auch gerne mal 18 Monate und länger andauern kann, abzuwägen.


    Aus Kostengründen kann man also durchaus nachvollziehen, warum ein Verein ggf. von einem solchen Prozess absieht. Nicht nachvollziehbar ist es jedoch im Hinblick auf die Tatsache, wie rücksichtslos und bisweilen vorsätzlich der Verein geschädigt wird. Meines Erachtens ist es hier die Pflicht des Vereins, beweisbare Vorkommnisse ausnahmslos zivilrechtlich vor Gericht geltend zu machen und anschließend der Staatsanwaltschaft zur Prüfung strafrechtliche Tatbestände zukommen zu lassen. Auch wenn es finanziell möglicherweise nichts zu holen gibt, so ist eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) oder die Ableistung von Sozialstunden ein deutliches Signal an den Verursacher und ebenfalls an die entsprechende Szene. Darüber hinaus halte ich es für die Pflicht des Vereins, mindestens die Mitglieder des Vereins (in meinen Augen jedoch die gesamten Fanszene) über derartige Geschehnisse zeitnah zu informieren, um auch hier eine entsprechende Transparenz zu schaffen.


    Ich erstatte Anzeige. (...) Der Beamte sagte mir ich solle möglichst hier nichts unternehmen weil dem Typen ohnehin nichts zu holen sei...... meine weitere Recherche ergab das ich dem Beamten zustimmen musste und den Fall abhakte.

    Soweit ich weiter oben ausgeführt habe, dass man solche Dinge unbedingt zivilrechtlich durchziehen muss, gilt das freilich für den finanziell selbst stark eingeschränkten Otto-Normal-Bürger nicht. Ist eine entsprechende Rechtschutzversicherung nicht vorhanden oder der Eigenanteil sehr hoch, würde ich selbst wohl ebenfalls auf einen solch langwierigen und kostspieligen Prozess verzichten. Insoweit ist sowohl der Hinweis des Beamten als auch deine eigene Feststellung nachvollziehbar. Was aber ist denn aus der "Anzeige" geworden. Du schreibt selbst, dass der Verursacher von der Polizei festgenommen wurde und insoweit die Identität zweifelsfrei feststellbar war. Zumindest in strafrechtlicher Hinsicht kann hier also ermittelt und verurteilt werden, schließlich liegt hier mal mindestens der Tatbestand der Körperverletzung vor.