Deswegen habe ich mir (und weiter oben auch dem Forum) die Frage gestellt, ob ich bin einfach alle Zinsscheine am Ende der Laufzeit abgeben kann... Ich würde mir eine 500er Urkunde ins Home Office hängen und nach 5 Jahren zurückgeben. Hab aber immer noch keinen Plan, ob das machbar ist oder die Zinsen jedes Jahr verfallen (und auch noch keine Zeit, mir das ganze Infoblatt durchzulesen, irgendwo wird es dort wohl stehen).
Folgendes habe ich gefunden, vielleicht hilft es dir weiter:
ZitatDie in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist für die Schuldverschreibungen, insbesondere die Einzelurkunden, wird auf zwei (2) Jahre verkürzt und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Die in § 801 Absatz 2 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist für Zinsscheine wird ebenfalls auf zwei (2) Jahre verkürzt und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der betreffende Zinsschein zur Zahlung fällig wird.
Quelle: https://www.betze-anleihe.de/PDF/Wertpapierprospekt.pdf