@ achim71
Ich schreibe das, was richtig ist, das DU das als Saarländer nicht verstehst, ist deine Sache(andere saarländiche User verstehen es). Du willst eben nur das verstehen was du für dich verstehen willst. lese einfach mal die Gesetzeslage und Bücher richtig, dazu auch die Strafprozessordnung und das BGB.. Da steht auch vieles drin, wie und wannm man einen Beamten nach einem Fehlverhalten zur Rechenschaft ziehen kann und wann eben nicht.