Markus Schupp (24.05.2014 - 05.11.2015 als Sportdirektor) / (07/1984 - 06/1991 als Spieler)

  • Ich bin mir ziemlich sicher, wir werden in den nächsten anderthalb Jahren nur höchst unerfreuliche Nachrichten bekommen, was den FCK angeht.
    Aufgrund der Volldeppen heute in KA, die mit Leuchtspurmunition auf andere Menschen schossen, wohl als erstes ein Geisterspiel oder Teilausschluss.


    Und wieder: der FCK könnte dagegen etwas tun. Wieso wohl tut er es nicht?

  • Und war dem Hörensagen auch bzw. der Hauptauslöser den Entlassung.


    ich hab was anderes gehört,was angeblich zur entlassung geführt hat.


    beides würde eh nur beweisen,dass es da oben keine sinnvolle zusammenarbeit
    bei den verantwortlichen gibt.

  • Eine simple Meldung, dass Schupp von seinen Aufgaben entbunden und freigestellt ist, würde ein juristisches Verfahren in keinster Weise tangieren.
    Gar nichts zu sagen - Transparenz a la Kuntz.

  • Ich denke schon. Dann hat man mit dem alten Verein abgeschlossen und sucht was Neues.
    Ich denke, dass diese Bewerbung genau der Grund ist, warum man sich vor dem Arbeitsgericht trifft:
    Kuntz argumentiert genau damit, dass die Bewerbung bei einem anderen Verein gegen den Vertrag verstößt und damit Grund für eine fristlose Kündigung ist.
    Und genau das ist es, was das Arbeitsgericht zu entscheiden hat.
    Ist jetzt keine Tatsache, aber so könnte ich mir das Ganze vorstellen.
    Auch dass man das so geheim gehalten hat - ein schwebendes Verfahren sollte man nicht zerreden.


    Kein Arbeitsrichter in diesem Land wird wegen so einem Grund ein Verfahren eröffnen, sondern den Arbeitgeber fragen, ob noch alles ganz ok ist.
    Das ist ein freies Land mit freier Arbeitsplatzwahl, anders lautende Klauseln wären sittenwidrig. Eine Bewerbung ist mit Sicherheit kein Grund für eine fristlose Kündigung.

    Die müssen denken: 'Scheiße, heute spielen wir gegen Kaiserslautern'. Die müssen wissen: Hier brennt die Bude." (C. Hemlein.)

  • @ teufelskerl


    Da muss ich Dir widersprechen! Im Arbeitsrecht gibt es die Begrifflichkeit des "Abkehrwillens". Und dieser Abkehrwille, z.B. eine nachgewiesene Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber oder auch nur die Äußerung, sich anders wo bewerben zu wollen, rechtfertigt nach laufender Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine außerordentliche Kündigung.

  • Ich denke schon. Dann hat man mit dem alten Verein abgeschlossen und sucht was Neues.
    Ich denke, dass diese Bewerbung genau der Grund ist, warum man sich vor dem Arbeitsgericht trifft:
    Kuntz argumentiert genau damit, dass die Bewerbung bei einem anderen Verein gegen den Vertrag verstößt und damit Grund für eine fristlose Kündigung ist.
    Und genau das ist es, was das Arbeitsgericht zu entscheiden hat.
    Ist jetzt keine Tatsache, aber so könnte ich mir das Ganze vorstellen.
    Auch dass man das so geheim gehalten hat - ein schwebendes Verfahren sollte man nicht zerreden.


    So könnte ich mir das auch vorstellen.

  • @ teufelskerl


    Da muss ich Dir widersprechen! Im Arbeitsrecht gibt es die Begrifflichkeit des "Abkehrwillens". Und dieser Abkehrwille, z.B. eine nachgewiesene Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber oder auch nur die Äußerung, sich anders wo bewerben zu wollen, rechtfertigt nach laufender Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine außerordentliche Kündigung.


    Stimmt, den gibt es, aber der rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Dann würde sich ja niemand mehr bewerben (siehe auch Art. 12 GG). Kannst du auch überall nachlesen (z.B. http://http://www.haufe.de/personal/p…I10413_HI6681833.html</a> ).

    Die müssen denken: 'Scheiße, heute spielen wir gegen Kaiserslautern'. Die müssen wissen: Hier brennt die Bude." (C. Hemlein.)

  • Eine simple Meldung, dass Schupp von seinen Aufgaben entbunden und freigestellt ist, würde ein juristisches Verfahren in keinster Weise tangieren.
    Gar nichts zu sagen - Transparenz a la Kuntz.


    da dürfest du recht haben. Aber vielleicht geht's da um was ganz anderes