Das heißt, dass Jugendspieler Mitglieder sind und somit Wahlberechtigt? Oder sind die Mitglieder und nicht Wahlberechtigt? Oder sind sie durch die Einverständniserklärung der Eltern wahlberechtigt? Dazu muß doch dann was in der Satzung stehen, oder?
Jugendspieler die Vereinsmitglieder sind aber noch minderjährig, brauchen zur
Abstimmung in der JHV eine Genehmigung ihrer Eltern.