ZitatAlles anzeigenDer 1. FC Kaiserslautern hat die sicherheitsrelevanten Vorkommnisse beim vergangenen Heimspiel gegen Hannover 96 am 05. August 2016 aufgearbeitet. Auch künftig werden Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt.
Wie bereits bei vorherigen Vorkommnissen in der Vergangenheit umgesetzt, wurde gegen den „Flitzer“, der am vergangenen Freitagabend beim Saisonauftakt gegen Hannover 96 in der 84. Spielminute den Innenraum des Fritz-Walter-Stadions betreten hatte, Anfang dieser Woche vereinsseitig ein bundesweit wirksames zweijähriges Stadionverbot ausgesprochen sowie Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Der FCK behält sich zudem weitere rechtliche Schritte gegen diese Person vor und wird etwaige Schadensersatzansprüche (z.B. aufgrund einer verbandsrechtlichen Strafe) gegen den „Flitzer“ geltend machen und diesen entsprechend in Regress nehmen.
Diesen Vorfall möchte der Vorstand des FCK zum Anlass nehmen und nochmal an alle Fans des FCK appellieren! Der FCK wird auch weiterhin Straf- und Gewalttaten sowie Verstößen gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben nachgehen. Einzeltäter werden identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Daneben wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen. Der FCK duldet keine Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben.
FCK legt Strafen auf Einzeltäter um
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"... Wie bereits bei vorherigen Vorkommnissen in der Vergangenheit umgesetzt, ..."
Dass dies in der Vergangenheit bereits geschah ist mir neu. Aber es ist ein richtiger Schritt! Solche Regressnahmen sollten auch immer pressewirksam publiziert werden.
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Richtig so. Das tut denen wohl richtig weh,wenn es an die Geldbörse geht.Anders ist denen ja nicht beizukommen.Oder eine saftige Freiheitsstrafe
in schwereren Fällen. -
Die Flitzer und sonstigen Tätersehen nur sich selbst, haben aber keinen Funken LIEBE für den Verein 1.FC Kaiserslautern im Herzen.
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Ob bei solchen Leuten finanziell etwas zu holen ist wage ich aber doch stark zu bezweifeln.
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Es ist erstmal wichtig, dass der Verein derart klar Stellung bezieht. Und auch wenn nichts am Ende zu holen ist bei dem Täter, so ist es allemale besser als nichts zu tun. Es muß ja auch nicht immer die Geldstrafe sein. Wenn nichts zu holen ist, darf so ein Straftäter gerne Sozialstunden ableisten. Was vielleicht sogar noch sinnvoller wäre, als eine reine Geldstrafe. Je nach Vergehen versteht sich.
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Ich bin gegen Sozialstunden. Bis auf den letzten Cent alles abgreifen was geht und dann ab in die Insolvenz. Nur so kapieren es vielleicht die anderen "Fans".
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@ Andi
Die Strafe erhält zunächst einmal der Verein. Und der versucht sie um zu legen. Da ist nichts mit "Sozialstunden" statt "Geldstrafe". Dies muß der Verein als Kläger in einem Zivilprozeß versuchen.
Aber wie Du schon richtig geschrieben hast - wichtig ist zuerst einmal, dass der Verein sichtbar tätig wird!
edit:
@ NessajaDeswegen jemanden dauerhaft (eidesstattl. Versicherung - für eine priv. Insolvenz muss zuerst einmal Masse vorhanden sein) in den finanziellen Ruin zu bringen halte ich für nicht angebracht. Ein empfindlicher Betrag, der richtig weh tut, der sollte es aber schon sein.
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Damit dürfte sich die Sache wohl erledigt haben:
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Es gibt ja noch andere Instanzen als ein OLG, außerdem ist das Urteil nicht mal rechtskräftig.