Diskussionsthema zum Artikel: Fritz-Walter-Stadion: Die Suche nach Lösungen
Fritz-Walter-Stadion: Die Suche nach Lösungen
Kann der Spielbetrieb im Fritz-Walter-Stadion im Falle eines Abstiegs in die Regionalliga gewährleistet werden? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
Trotz des 3:1 Erfolgs gegen den Halleschen FC steckt der 1. FC Kaiserslautern weiterhin im Abstiegskampf der dritten Liga. Noch können die Pfälzer bei neun verbleibenden Spielen die Klasse aus eigener Kraft halten. Sollte dies jedoch nicht gelingen, rückt die Frage nach dem Verbleib des pfälzischen Traditionsclubs im Fritz-Walter-Stadion in den Fokus. Kann der Spielbetrieb im Falle eines Abstiegs in die Regionalliga gewährleistet werden? Wie hoch wäre die Stadionmiete in dem Fall, wie hoch die Betriebskosten? Und wie wahrscheinlich ist das Worst-Case-Szenario, nämlich der Umzug in ein fremdes Stadion, gekoppelt an den Abriss des Betzenbergs? Absolute Antworten auf diese Frage gibt es gegenwärtig noch nicht. Erste Hinweise liefert jedoch die Rheinpfalz in einem aktuellen Artikel.
1. Stadionpacht: Der Pacht- und Betreibervertrag regelt unter anderem die Höhe der jährlichen Stadionpacht. Derzeit zahlt der FCK eine verringerte Pacht in Höhe von 625.000 Euro. Diese Vereinbarung ist bis zum Sommer 2022 gültig. Gleichzeitig besitzt diese Reduzierung ihre Gültigkeit nur innerhalb der ersten drei Spielklassen. Im Falle eines Abstiegs greift der ursprüngliche vereinbarte Vertrag. Darin heißt es: "Für den Spielbetrieb in der zweiten Liga oder einer niedrigeren Spieklasse ist eine jährliche Pacht in Höhe von 2,4 Millionen Euro fällig". Hinzu kommen Betriebskosten in Höhe von 1.5 Millionen Euro. Dass der 1. FC Kaiserslautern solche Summen in der Regionalliga nicht aufbringen könnte, liegt auf der Hand. Seit Jahresbeginn befinden sich der FCK und die Stadiongesellschaft deswegen in laufenden Gesprächen, um die möglichen Konditionen im Falle eines Abstiegs neu zu verhandeln. Anträge seitens der FCK zu einen weiteren Pachtreduzierung gibt es laut Oberbürgermeister Weichel noch nicht. Darüber entscheiden müssten die Stadiongesellschaft und der Stadtrat.
2. Zusätzliche Herausforderung - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: Bereits im Jahr 2020 wurde der Stadiongesellschaft für den Ausfall von Mietzahlungen ein Sonderzuschussbudget eingeräumt. Dadurch blieben die so genannten freiwilligen Leistungen, mit denen beispielsweise Schwimmbäder und andere öffentliche oder kulturelle Einrichtungen finanziert werden, unberührt. Neuere Pachtreduzierungen im Falle des Spielbetriebs in der Regionalliga hätten also weitere Fehlbeträge zur Konsequenz. Um diese auszugleichen, müsste sich die Stadt den freiwilligen Leistungen bedienen - dafür wiederum bedarf es einer Genehmigung durch die Aufsichtsdirektion.
3. Alternative Nutzung des Fritz-Walter-Stadions: Alternative Möglichkeiten hatte bereits zu Beginn des Jahres 2020 ein Planungsunternehmen präsentiert. Dabei ging es Raum- und Büronutzungen innerhalb des Stadions sowie um Erweiterungen im Stadionumfeld. Dazu gehörten gewerbliche Nutzungen, Hotels oder Veranstaltungsflächen. Eine Entscheidung, so Oberbürgermeister Weichel, hat es bisher noch nicht gegeben. Durchaus denkbar wären auch Konzerte, zu denen der FCK als Veranstalter vertraglich berechtig ist. Aufgrund strenger Auflagen beim Thema Fluchtwege und Lärmschutz ist eine solche Nutzung bisher erschwert.
4. Umzug und Abriss: Ein solches Szenario scheint derzeit unwahrscheinlich und vor allem auch nicht gewollt zu sein. „Gegenwärtig stellt sich diese Frage nicht“, so die Stadiongesellschaft.
Quelle: Treffpunkt Betze