Perfekt erkannt. Was Deiner Meinung nach offensichtlich ist sollte auch für einen Fan offensichtlich sein oder?
Oder für den Planer, dann wäre es nicht mehr offensichtlich, da nicht gegeben.
Perfekt erkannt. Was Deiner Meinung nach offensichtlich ist sollte auch für einen Fan offensichtlich sein oder?
Oder für den Planer, dann wäre es nicht mehr offensichtlich, da nicht gegeben.
mal ganz abgesehen von bauvorschriften und juristischer schuld: es gibt auch sowas wie nen gesunden menschenverstand. der hat beim opfer in dem moment sicher ausgesetzt, bei den planern aber auch, und das über nen längeren zeitraum...
das Opfer stand höchst wahrscheinlich unter Alkoholeinfluß.?? weiß man da genaueres?
Vielleicht sollte man ein Stadion auch so bauen, dass man erst gar nicht die Möglichkeit hat etwas anderes zu tun, als nur dahinter zu stehen....?! Zäume sind ja oft auch so engmaschig,dass man nur unter sehr schwierig darn hochklettern kann. Da ich aber das Stadion und die Gegebenheiten nicht kenne, ist für mich mein erster Satz hier ausschlaggebend.
So wie ich das sehe, ist die Abtrennung etwas so hoch wie bei uns in Block 6.1 und da ist noch keiner runtergefallen.
Ob jetzt in Aachen unbedingt eine Scheibe hin muss weiß ich nicht, evtl würde es ein Fangnetz wie im Zirkus auch tun.
das Opfer stand höchst wahrscheinlich unter Alkoholeinfluß.?? weiß man da genaueres?
Und wenn? Was würde das ändern?
Traurige Geschichte;
so wie ich dass hier lese und mir die Bilder betrachte ist wohl nach den offiz. Bauvorschriften geplant u. gebaut worden;dei Brüstung hat m. E. die erforderliche Höhe;
aber muß man nicht gerade in diesem sensiblen Stadionbereich mit einem aufgeweckterem Klientel rechnen ?
Gut man kann nicht alles vadalensicher bauen aber gerade im Gästebereich konzentriert sich doch "Gewaltpotenzial"
Ich hab schon oft ,meiner Meinung nach,Schikanen von offizieller Seite gerade auswärts hinnehmen müssen,natürlich zur meiner Sicherheit heist es.....
Die DFL macht sich doch auch Sorgen wegen den Trommlern,dann könnten sie auch mal Sorgen um Sicherheit machen...aber wahrscheinlich sind sie dafür nicht zuständig;
So einfach kann sich meinen Meinung der Bauherr der verantwortung nicht entziehen;
In Köln siehts mit dieser Brüstung so ähnlich aus:N6 -Bereich direkt in der Ecke auch über einer Plane;
eigentlich ein rel. guter Stehplatz da man seine Biere direkt auf der Brüstung deponieren kann.
so wie ich dass hier lese und mir die Bilder betrachte ist wohl nach den offiz. Bauvorschriften geplant u. gebaut worden
Das Wörtchen "wohl" kannst du streichen. Das Ding wäre im Leben nicht abgenommen worden, wenn es nicht den Vorschriften entsprechend gebaut worden wäre.
In nem anderen Forum las ich den Satz gegen die dummheit mancher leute helfen auch die besten sicherheitsmassnahmen nichts. Da ist was wahres dran.
Edit:
So einfach kann sich meinen Meinung der Bauherr der verantwortung nicht entziehen;
Der Bauherr ist aber der AG - und das ist in dem Fall wohl Alemannia Aachen, also nicht der Architekt. Und das dürfte ja klar sein, dass Alemannia da in rechenschaft gezogen wird.
(lt. Baulexikon: Bauherr = Veranlasser einer Baumaßnahme)
Bei wiki steht gar:
Des Weiteren sind Bauherren für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig und tragen auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc.).
Habe schlechte Nachrichten.
Bei uns steht heute in der Zeitung das der Fan einen Schädelbruch hat, beide Arme gebrochen und Brüche an nacken und Brust Wirbeln hat. Daher kann man keine Querschnittslähmung ausschließen, erst wenn er aus dem Koma aufwacht kann man dies feststellen.
Weiterhin hoffen wir das er wieder fit wird!
EDIT: Auf dem Bild ist er leider schon gefallen, man sieht in der mitte Leute die sich an den Kopf fassen und es hätten noch mehr fallen können.
Hier das Bild
Gruß
Noch wat zur Abnahme:
ZitatAbnahme
nach § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B die Entgegennahme des Bauwerks, der Übergang der Gefahr und Bestätigung der vertragsgemäß erbrachten Leistung. Sie erfolgt durch förmliche Erklärung oder fiktiv durch Ingebrauchnahme des Werks bzw. durch Überschreitung der 12-Tage-Frist nach Mitteilung der Fertigstellung. Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Die Erklärung für die Gewährleistung wär folgende (aber die spielt hier keine Rolle):
ZitatGewährleistungsfrist
Zeitpunkt, bis zu dem der Auftragnehmer die Verpflichtung für die Mangelfreiheit der Bauleistung übernommen hat. Die Frist beträgt für Bauwerke nach VOB/B 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre nach der Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels (Organisationsverschulden) gilt nach § 195 BGB eine Frist von 30 Jahren.
(ich kopier das nicht nur per google hier rein, ich hab da hin und wieder mit zu tun - grob gesagt)