Das Arbeitsrecht wird also nur nach Gutdünken des Vereins angewendet? Herrlich!
Also ich bin sicher kein Experte im Arbeitsrecht, wenn du das bist, kannst du deine Aussagen ja vielleicht nachvollziehbar mit Fakten begründen. Aber für mich ist hier absolut kein Verstoß gegen Arbeitsrecht zu sehen.
- Der Spieler soll bisher lediglich an einem Trainingslager nicht teilnehmen.
- Der Spieler bekommt weiterhin volles Gehalt !!
- Wer sagt denn, dass es Müller verboten wurde zu trainieren?