Ultras, Hools, Fans Diskussion

  • Ich habe mir jetzt vorgenommen, sollte ich nochmal Auswärts fahren, nehme ich die Kamera mit und mache bei solchen Ausschreitungen Fotos u. Videos der Randalierer. Evtl. bringt das was...irgendwie muss doch mal was getan werden !


    Meinst du das ernst? Weil du i-wo geschrieben hast, dass du in Zukunft 2x überlegst, ob du dich und insb. deine Freundin der Gefahr eines Stadionbesuchs noch aussetzen willst (grober, ähnlicher Wortlaut).
    Also wenns i-wo losgeht im Stadion, am Bhf, etc., habe ich die Angewohnheit mich relativ schnell zu verdrücken, weil ich da nicht als Unbeteiligte was auf die Mütze kriegen will. Und im Stadion steh ich eh im ruhigeren Bereich, nach Möglichkeit.


    Der Gedanke und die Idee an sich is ja gut, wär mir aber zu heikel.

    Alles nur subjektive Wahrnehmungsdefizite! :kritisch:

  • Gazza
    Ja im Vordergrund geh ich potentiellen Gewaltspielen auswärts jetzt erstmal aus dem Weg. Da ich aber auch dachte, dass die Fahrt nach RWO friedlich verlaufen wird, gibt es da wohl keine zutreffenden Einschätzung. Und bzgl. der Video/Foto-Aufnahmen, meinte ich auch eher, dass ich eine Kamera mitnehmen werde und sobald ich in der Nähe solch einer Ausschreitung bin, einfach mal drauf halte. Die meißten denken dann wahrscheinlich eh, dass es auf youtube.com landet.Und sollten sie mich dann in irgendeiner Form angreifen, habe ich immerhin selbst einen Grund die Idioten anzuzeigen! Die "üblichen" Gesichter kennt man ja mittlerweile. Ich hab nur das Gefühl, dass endlich mal was getan werden muss. Und wenn der Verein nicht reagiert , dann räumen wir eben selbst auf ; )

    Moderator a.D. - Nervt die Anderen :)


    Ihr seid laut, doch wir sind Lautrer !

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  • Ich bin mir nicht sicher ob die Polizei so einfach auf Videoaufnahmen eingehen darf. Es ist trotz der Straftat der Täter auch eine Straftat einfach fremde Leute zu filmen oder nicht?
    Kennt sich da jemand aus?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nicht legal wäre, eine Straftat als Beweis zu filmen. Immerhin darfst du doch auch fremde Kennzeichen aufschreiben oder Überwachungskameras aufhängen u.ä .

    Moderator a.D. - Nervt die Anderen :)


    Ihr seid laut, doch wir sind Lautrer !

  • § 125 Landfriedensbruch: bedingt die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern.


    Persönlichkeitsrecht:
    Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre in den §§ 185 ff. StGB, der Name (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG) oder das Urheberrecht (UrhG). Hierbei handelt es sich um besondere Persönlichkeitsrecht. Eine Verletzung dieser Schutzgesetze kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem jeweils verletzten Schutzgesetz führen.

    :schild: Eine Liebe ein Leben lang :schal:
    „Großer FCK deine Lieder singen wir voller Liebe wieder, wir stehen zu dir bis zum Tod, unsere Farben sind Weiß und Rot.“

  • Da müsste mal jemand sprechen, der diese Gesetze auch wirklich lesen und deuten kann. Diese Verdreherei kann ein "Normalo" ja kaum noch beurteilen ;) Geht mir zumindest immer so, wenn man von beispielhaften Rechtsprechungen liest und hört bzw. diese Selbst erlebt. Aber selbst das sollte micht davon nicht abschrecken, irgendwie muss man diese Randalierer doch in den Griff kriegen !

    Moderator a.D. - Nervt die Anderen :)


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  • Dein Recht auf Persönlichkeit ist im Momet der Straftat nicht viel wert. Die Beweise wären meines Erachtens zulässig.

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...