Waldhof Mannheim - 1. FC Kaiserslautern II 0 : 2

  • Genau das wollte er doch mit seinem Beitrag zum Ausdruck bringen, gerade weil hier viele sauer sind ( auch ich ), dass der Waldhof so wenig bezahlen muss @Rotteufel

    Dann hätte er die zitierte Stelle besser formulieren sollen. Für mich klang das andersrum! :schuldig:

  • Mir war klar, dass die Strafe für Mannheim viel geringer ausfallen wird als die vom FCK.
    Verstehe nicht warum man sich so aufregt.
    Der FCK hat einen Etat, der den von Mannheim um ein vielfaches übersteigt.


    Da stehe mehrere Rechtsprinzipien miteinander in Konflikt:


    1. Gleiche Verfehlungen sollten gleiche Strafen nach sich ziehen. Die verhängten Strafen würden - an diesem Prinzip gemessen - bedeuten, dass die FCK-Fans die vierfache Schuld an den Vorfällen trügen wie die Barackler. Offensichtlich absurd, aber die DFB-Antwort geht ja tatsächlich in die Richtung, die Vefehlungen der FCK-Fans seien schlimmer gewesen als die der Barackler.


    2. Strafen sollen weh tun, aber auch die Chance auf "Bewährung" bieten. Es ist klar, dass eine finanzielle Strafe, die dem FCK ernsthaft weh täte, die Barackler ruinieren würde. Umgekehrt täte eine Strafe, die letzteren weh täte - sie aber nicht ruiniert - dem ungleich finanzstärkeren FCK nicht vergleichbar weh. Es gibt daher zwei Wege: Wenn einem - wie dem DFB - das Prinzip "Gleiche Strafe für gleiche Verfehlung" egal ist, dann muss die Geldstrafe für den FCK konsequenterweise deutlich höher ausfallen. Will man beide Prinzipien aber in Übereinstimmung bringen, dann muss man eine "Währung" wählen, die beide Mannschaften gleichermaßen trifft (z.B. Punktabzüge, Geisterkulisse bei Heimspielen). Wer Vereinsstrrafen in der jetzigen Form in Ordnung findet, hätte zumindest diesen zweiten Weg wählen müssen.


    3. Ein Rechtsstaat kennt keine "Sippenhaft". Wie von mir bereits ausgeführt: Das Prinzip "Ihr seid als Verein für das Verhalten eines jeden Deppen verantwortlich, der sich ein Fan-Trikot von euch überzieht" lässt sich m. E. mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbaren und findet sich so wohl nur in der Sportgerichtsbarkeit. Würde man letztere rechtsstaatlich ausrichten, so wären Vereinsstrafen nur zulässig, wenn der DFB dem Verein ein konkretes, für die Krawalle mit-ursächliches Fehlverhalten nachweist (z.B. die Stimmung im Vorfeld aufheizende Vereinsstatements oder konkrete Versäumnisse in der Fanarbeit, bzw. bei dem gastgebenden Verein ein unzureichender Ordnungsdienst). Ansonsten ist das Verhalten der Gewalttäter zu bestrafen und nicht der Verein.


    Der DFB versucht leider nicht, diese verschiedenen Rechtsprinzipien in Übereinstimmung miteinander zu bringen. Und darüber darf man sich dann schon aufregen, wie ich finde. Mit einer Verharmlosung des Verhaltens der betreffenden FCK-"Fans" in Mannheim hat das alles nichts zu tun, das beweist ja der Tenor der gesamten Diskussion zu diesem Punkt hier im Forum nachdrücklich. Es geht einfach um die Verletzung des Rechtsempfindens durch eine "Sportgerichtsbarkeit", die ganz einfach nicht rechtsstaatlich ausgerichtet ist.

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  • @ Newtrial


    Richter verurteilen in mancen Fällen zu Tagessätzen.
    Der Tagessatz richtet sich nach dem Verdienst.
    Wenn jemand 20 000 Euro im Monat brutto hat zahlt er mehr wie jemand wo 1 500 hat
    Also ist das Strafmaß nicht in allen Fällen gleich.


    Was auch manchmal besser ist.


    Verkehrskontrolle du wirst angehalten.
    0,91 Promille
    jemand der 1 500 Euro Brutto im Monat hat tun 300 Euro Strafe weh.
    Jemand der 20 000 Euro im Monat Brutto hat lächelt darüber und zahlt bar.


    So muss der wo 20 000 Euro Brutto verdient 4 000 Euro zahle die er auch merkt.

    Eine Signatur ist im Moment nicht verfügbar. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung - für diese Einschränkung bitten wir um ihr Verständnis

  • Gut. Dann muss der Verein, der gestern dreissig mal so viel Bengalos abgefackelt hat wie der FCK ja quasi ausbluten.... oder gilt das in Europas Liga etwa nicht ? Und nur wir Deutsche sind mal wieder gründlicher als alle anderen ?


    Es muss doch einen Weg des Dialogs geben. Die Dinger sind heute nicht mehr giftig. Am Zaun Metallhülsen befestigt, aussen, und die Dinger abgefackelt. Damit könnten wohl alle leben.


    Nur die alten Sesselfurzer des DFB nicht.


  • Das Interessante an den Tagessätzen ist ja, dass sie eine "Ersatzwährung" im Sinne des Prinzips "Gleiche Strafe für gleiche Verfehlung" enthalten: Du brauchst nämlich nicht zu zahlen, sondern kannst Deine Strafe auch absitzen. Und für jeden - egal was er verdient - hat der Tag nun mal 24 Stunden. Auf diese Weise vereinbart dieses Instrument die beiden in meinem post zuerst genannten Rechtsprinzipien durchaus miteinander.


    Bei dem anderen Beispiel hast Du sicher recht! Aber auch hier geht die Tendenz ja dahin, "Währungen" zu finden, die allen unabhängig von der Größe des Geldbeutels in gleicher Weise weh tun: Punkte in Flensburg und befristete Fahrverbote nämlich.


    Da macht sich der Gesetzgeber also durchaus ähnliche Gedanken wie ich sie formuliert habe. Nur der DFB, dem ist das alles egal oder wahrscheinlich eh zu hoch. Ich glaube, viele Leute haben ein feines Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn sie das alles für sich nicht so auseinander dröseln wie wir das jetzt gerade tun. Und da erscheinen die Urteile einfach unverhältnismäßig, gerade auch im Hinblick auf die einschlägigen "Vorstrafen" der Barackler. Und warum kriegen die dann eine "Bewährungschance" im nächsten Heimspiel, bevor das Strafmaß verkündet wird, und der FCK nicht? Das lässt sich ganz einfach alles nicht begründen und bleibt willkürlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Newtrial ()

  • Der FCK ist im Profi Fußball, Mannheim im Amateurfußball.
    Und danach wurde geurteilt.


    Und ich dachte immer der FCK 2 wäre unsere Amateurmannschaft. :gruebel:
    Dann können die Fans von der E-Junge Hippelhausen sich ja mal so richtig mit den Eltern unserer Jugendabteilung anlegen und mächtig die Hütte krachen lassen und wir zahlen dann als Wiederholungstäter 80000 Euronen. :thumbup: Der DFB wartet bestimmt schon darauf!


  • Und ich dachte immer der FCK 2 wäre unsere Amateurmannschaft. :gruebel:
    Dann können die Fans von der E-Junge Hippelhausen sich ja mal so richtig mit den Eltern unserer Jugendabteilung anlegen und mächtig die Hütte krachen lassen und wir zahlen dann als Wiederholungstäter 80000 Euronen. :thumbup: Der DFB wartet bestimmt schon darauf!


    Hehe, guter Einwand ;)

  • Nach deiner Rechnung hätten wir ja Geld rausbekommen. Der 1.FCK hatte 1,8 Mio Verlust im Geschäftsjahr 2008. :jubel: