Ich habe im V-Strom Forum einen bemerkenswerten Bericht entdeckt, den ich einfach mal hierher kopiert habe.
Ob sich der Fall so zugespielt hat, kann ich nicht belegen, wenn es so war, muß man sich mal wieder über unsere Bananenrepublik wundern.
Über den Verfasser kann ich nur sagen, dass er aus Baden-Würtemberg kommt und eine DL 650 fährt.
"Hier in der Nähe steht gerade einer vor Gericht. Er war zufällig als Kunde
dabei, als eine Tankstelle überfallen wurde. Der Täter hat sogar nach ihm
geschossen, als der Kunde durch die Hintertür flüchtete. Kurz drauf sah er den
Räuber auf einem Fahrrad flüchten und fuhr ihn mit seinem Auto an. Dabei achtete
er darauf, ihn nur mit geringer Geschwindigkeit zu rammen. Gleichwohl wurde der
Räuber leicht verletzt, wurde festgenommen. War nicht sein erster bewaffneter
Raub.
Der Kunde steht nun vor Gericht. Zum zweitenmal. Der Freispruch in
erster Instanz (Manöver gedeckt durch Festnahmerecht) wurde von der
Staatsanwaltschaft nämlich kassiert. Die Anklage lautet auf "Selbstjustiz". Nur
ein Beispiel für die Weltfremdheit Deutscher Juristen. "
Seltsam, aber so steht es geschrieben..