Weil ich beide Taten grundlegend anderst sehe in der Schwere. Ein Opfer zu beherrschen, zu demütigen erniedrigen und körperlich zu dominieren vs. Ein Haus abfackeln
muss jeder für sich entscheiden welches Strafmass er als gerecht empfinden würde. In der deutschen Realität liegen sie nicht weit auseinander.
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Dann solltest du dir mal überlegen welche Schäden durch "Haus abfackeln" entstehen kann.
Für mich ist es unverständlich welche Vergleiche du ziehst. Durch so ein Feuer können mehrere Menschen sterben oder durch das Feuer entstellt werden! Sowas sollte man nie auf eine leichte Schulter nehmen! Ebenso erinner ich dich auch gerne an Waldbrände.
Aber gut... Dies soll ja keine Justiz-Diskussion werden sondern um den FC Bayern München.
Grob gesagt: Beides ist absoluter Misst und gehört hart bestraft. -
Auf den Inhalt eingehen macht Sinn. Nochmal: Opfer im Blick, unmittelbare physische Gewalt. Wer den Unterschied nicht sieht tut mir leid und ist hoffentlich nie betroffen.
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Jedem kleinen Schwanzlurch der unschuldigen kindern das Leben für immer versaut hat, wird wegen einer achso schweren Kindheit mildernder Umstand eingeräumt.
Breno fackelt besoffen und sichtlich verwirrt und nicht klar im Kopf (Aussagen von Polizisten, Feuerwehrleuten etc die im Verfahren zu Protokoll gegeben wurden) das Haus ab und wird in Summe härter bestraft. Das ist das was mich stört und zwar gewaltig. Die fehlenden Relationen im deutschen Strafsystem. Aber das stört mich nicht erst seit breno.Also, ich denke, Du liegst falsch - es wurden sehr wohl mildernde Umstände eingeräumt - und Du wirst es erkennen,
wenn Du folgendes liest:Zitat"Er ist zwar kein normaler Delinquent, weil er Hausbesitz in Brasilien, Vermögen und eine Familie hat", so die Richterin.
"Aber er muss wie ein normaler Delinquent behandelt werden." Breno ist nach Ansicht der Kammer vermindert schuldfähig.
Neben seinem jungen Alter wurde auch berücksichtigt, dass er in der Tatnacht unter dem Einfluss von Alkohol
und Medikamenten stand und in einer depressiven Stimmung war.http://www.spiegel.de/panorama…-haftstrafe-a-842643.html
Er wurde - übrigens - wegen schwerer Brandstiftung verurteilt.
Was mich wundert, ist die Tatsache, daß er - wie versch. Berichten zu entnehmen - imstande war, an einigen
Stellen Feuer zu legen, obwohl er unter Alkoholeinfluß stand. Dies kann auch eine andere Deutung zulassen! -
An der Stelle an der Du Kinderschänder auch nur weit entfernt mit Alkoholmissbrauch zusammenbringst steige ich aus der Diskussion aus.
Ich bringe nicht Kinderschänder mit Alkoholmissbrauch zusammen, sondern die Betrachtung in Gänze, wie es bei uns im Grundgesetz steht. canelon hat das gut beschrieben. Keine Ahnung, wo dein Problem ist.
Halte doch bitte Platinium und andere nicht für so dumm, dass diese den Unterschied zwischen Kindesmissbrauch und Brandstiftung nicht kennen. Denn darum ging es eigentlich gar nicht. Es ging um die ganzheitliche Betrachtung der Beurteilung von Straftaten. Und das Totschlagargument mit Kinderschändern kommt nicht von mir.
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Heutige Meldung: Ribery vor den Kadi-
einen Monat zurück: Breno vor dem Kadi!Aus FC Hollywood wird FC Stadelheim?
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Das mit Ribery ist so neu wie dass die Bayern das letzte Mal Meister waren. Ein altes Verfahren bei dem alle Aussagen bereits auf dem Tisch liegen und ich beim besten Willen nicht verstehen kann warum die französische Staatsanwaltschaft das wieder hochkocht.
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Das mit Ribery ist so neu wie dass die Bayern das letzte Mal Meister waren. Ein altes Verfahren bei dem alle Aussagen bereits auf dem Tisch liegen und ich beim besten Willen nicht verstehen kann warum die französische Staatsanwaltschaft das wieder hochkocht.
Muß schon sagen, daß Du ein merkwürdiges Rechtsverständnis zu haben scheinst, was ich wiederum nicht verstehen
kann. Aussagen liegen auf dem Tisch, und die Angelegenheit scheint nach Deiner Auffassung erledigt!?
Selbst wenn ein Staatsanwalt vorschlägt, ein/das Verfahren einzustellen, entscheidend ist immer noch - auch in
Frankreich -, was ein Richter entscheidet. Und zur Klarstellung: Ein Untersuchungsrichter hat entschieden, daß ein
Verfahren eröffnet werden soll. -
Und dass damals alle Beteiligten REchtscverdreher incl Staatsanwalt der Meinung waren kein Verfahren zu eröffnen ershceint Dir nicht komisch? Nö warum auch, da gibts doch auch keinen Betroffenen der medienwirksam genug ist damit man sich profilieren kann.
Mal zur Klarstellung: Damals ein VErfahren zu eröfffnen hätte keine Fragen aufgeworfen. Nach zwei Jahren tut es das und der Tenor meines Posts.Zitat2010 waren gegen die beiden Nationalspieler Ermittlungen eingeleitet worden. Ein Jahr später legte die Staatsanwaltschaft den Fall mit der Begründung zu den Akten, die Fußballer hätten unmöglich das wahre Alter der Prostituierten kennen können, als sie ihre Dienste in Anspruch nahmen.
ZitatZahia Dehar hatte ausgesagt, Ribéry habe sie zu seinem 26. Geburtstag im April 2009 nach München einfliegen lassen und mit ihr Sex in einem Luxushotel gehabt. Sie habe ihm aber vorgespielt, volljährig zu sein.
Klarer gehts halt nicht!