ZitatDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Kaiserlautern am 20. Dezember 2011 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.
Das Sportgericht ahndete mit der Geldstrafe mehrere Vorkommnisse während des DFB-Pokal-Spiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem 1. FC Kaiserslautern am 26. Oktober 2011. So attackierten Zuschauer aus dem Gästeblock zu Beginn der Begegnung beim Versuch, ihre Zaunfahnen am Spielfeldzaun zu befestigen, einige Frankfurter Ordner. Kurz darauf wurden an gleicher Stelle zwei Rauchbomben und ein Bengalisches Feuer gezündet. In der 71. Spielminute und gegen Ende der Verlängerung wurden darüber hinaus im Zuschauerblock Kaiserslauterns weitere Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: DFB