DFB-Pokal
- PFALZADLER
- Geschlossen
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Ich wäre da ja echt mal für die Statuierung eines Exempels!
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Der bekommt nicht viel. Paar soziale arbeiten und das war es wahrscheinlich.
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Ich sollte die Klappe halten, aber wenn ich lese, dass vermutlich noch das Jugendstrafrecht angewendet wird..... Hey, der darf nen Führerschein machen, darf Alkohol trinken, ist voll geschäftsfähig. Dann soll er auch strafrechtlich mit nem Erwachsenen gleichgestellt werden. Immer dieses Anfassen mit Samthandschuhen. So lasch wie die Jugend in Deutschland bestraft wird ist es kein Wunder, dass in der Hinsicht der Nachwuchs nicht fehlt.
Und ich hoffe inständig, dass Osnabrück den belegbaren finanziellen Schaden einfordert. Soll der für den Rest des Lebens Schulden haben. Dann würden andere vielleicht mal zum Nachdenken angeregt werden. -
@andi74
Das gleiche wollte ich auch schreiben.Von wegen Jugendstrafrecht.Ab 18 zählt man als Erwachsener und sollte auch demnach behandelt werden.
Na ja,aber strafrechtlich hat die Justiz da keinen allzu großen Strafraum.Aber wenn er zivilrechtlich von Osnabrück belangt wird,wird er wohl auf Lebenszeit auf keinen
grünen Zweig mehr kommen. -
Ich bin da zwiegespalten.
Ein junger Mensch unter 18, sich der vollen Tragweite nicht bewusst, schon gleich das Leben ruinieren?
Hm..... -
Er soll zwischen 18 und 21 Jahre alt sein, also volljährig und voll geschäftsfähig. Dann soll er für sein Handeln auch gerade stehen.
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Ja, ich denke auch er sollte für die Tat die passende Strafe erhalten.
Ob es allerdings passend wäre die Kosten zu tragen, die dem Verein dadurch entstehen, ist echt ne schwierige Nummer. Einerseits war er der Auslöser mit seiner Aktion, andererseits ist da echt die Frage in welcher Verhältnismäßigkeit man das bewertet. Sollte er die kompletten Kosten des Vereins tragen, ist er für sein Leben bestraft, falls er überhaupt das Geld zurückzahlen könnte. Und da hängt ja noch mehr dran, denn mit solchen Schulden kann er sich ja auch nie eine Zukunft aufbauen. Das wäre schon extrem hart. -
Der macht dann privat Insolvenz. Und kann in acht Jahren wieder so leben wie bisher
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Denkfehler:
Das Insolvenzrecht für Privatleute deckt Strafen oder Schadensersatzzahlungen, die entstehen durch Vorsatz, nicht ab.