Hm, nun ja bis fast zum Ende des Artikels stimme ich dir vollkommen zu aber die dann folgenden Informationen hatte ich noch nicht so wie dargestellt auf dem Schirm.... Ich bin ehrlich gesagtt davon ausgegangen, dass man bezüglich möglicher Verfehlungen ein Gutachten erstellt hatte und über Fakten die möglicherweise belegen, dass Kuntz und seine Kumpels etwas Zahlenkosmetik in Hinblick auf die DFL Lizensierung betrieben haben wusste ich ebenfalls noch nichts...
hm Gutachten vs. juristische Stellungnahme..... das sagt wiki
ZitatDer Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger(gelegentlich auch „Gerichtsgutachter“ genannt) seine Expertise abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Ausarbeitung vor, wird von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere synonymartige Benennungen wie z. B. „Begutachtung“, „Stellungnahme“, „Bericht“, „Auswertung“ o. Ä. grundsätzlich gleichwertig.
Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Abzugrenzen ist ein Gutachten jedoch von der sogenannten gutachtlichen (gutachterlichen) Stellungnahme, die oft sprachlich im Geschäftsverkehr mit Gutachten vermengt wird. Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachtliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren. Man kann sich bei einer gutachtlichen Stellungnahme – in mündlicher oder schriftlicher Aussage – auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne diese im Detail prüfen zu müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten
werde ich jetzt auch nicht schlauer draussen und meine Vorlesungen in Recht sind lange her...
@canelon
du kennst dich da ja besser aus.... ist der Unterschied in unserem Fall relevant?