Ich habe ein Verständnisproblem:
Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafes und ähnliche Einrichtungen dürfen verzehrfertige Speisen im Straßenverkauf und zum mitnehmen anbieten.
Eisdielen, Eiscafes und ähnlichen Einrichtungen ist auch das untersagt. Sie dürfen Ihr Sortiment nur per Lieferservice absetzen.
Um es mit den Worten von Sven Hieronymus zu sagen: kännt ich