@ canelon
Möchte dich nur bzgl. des SV auf § 241 II BGB verweisen aus dem sich für den Zuschauer gewisse Nebenpflichten hier Rücksichtnahmepflicht in Bezug auf andere Rechtsgüter ergeben könnten.
Daher ist der Regressanspruch gegnüber dem Fan nicht wirklich ausgeschlossen...