Dazu müsste unser Gesetzbuch erst mal geändert werden. hier mal der Gesetzestext zu dem Verbrechen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html
So wie es in Deutschland zur Zeit läuft, würde das eh nur eine Geldstrafe geben, mit knapp mehr als 90 Tagessätzen (erst ab dem 91 Tagessatz steht was im Polizeilichem Führungszeugnis drei jahre lang).