Beim Ebay Handel geht es dem FCK auch unter anderem darum, dass Eintrittskarten einfach an jedermann verkauft werden können. Bspw. bemüht sich der FCK alle Karten für die Westkurve natürlich nur an FCK Fans zu verkaufen - warum, dürfte jedem klar sein.
Wenn sich also nun beim Spiel gegen Mainz knapp 100 Mainzer bei Ebay mit Karten für die West eindecken, na dann ist der Stress wohl vorprogrammiert. Es geht also nicht nur um den Schwarzhandel, sondern auch um das System, dass sich dahinter verbirgt.
Jetzt frage ich mich: Wenn ich Karten im Internet oder an einer Vorverkaufsstelle kaufe, woher weiß der FCK ob ich Mainz Fan oder Fan irgendeiner anderen Mannschaft bin ?? Ich jedenfalls musste mich nur registrieren und konnte dann problemlos Karten kaufen, habe auch schon am Vorverkaufstellen Karten bekommen, musste jedenfalls nie nachweisen das ich FCK Fan bin !! Also mit dieser Masche kommt der FCK nicht durch ! Dann müssten die Karten personalsiert werden, was abwer einen erheblichen Aufwand bei der Einlasskontrolle mit sich brint! Ich bin FCK Fan und Mitglied, wette aber jede Summe mit Dir, das ich für jede Mannschaft in Deutschland über den normalen Vorverkauf oder Internet-Tickethandel der Vereine Karten für deren jeweiligen Fankurve bekomme, um vieviel sollen wir wetten? Der FCK soll doch bitte seinen Fans nichts auferlegen, was er selbst nicht erfüllen kann oder verhindern kann.
Zur Rechtlichen Seite: Bei einer normalen Eintrittskarte (nicht personalisiert) handelt es sich m.E. um Inhaberwertpapiere, diese kann der Inhaber weitrveräußern, wenn er möchte zum 10 fachen Preis. Das ist gültiges Recht! Der FCK hat m.E. nicht das Recht, mit seinen AGB´s gültiges Recht zu umgehen oder verhindern zu wollen (jedenfalls nicht über "Strafen von 2.500 Euro oder mehr), er kann höchstens diejenigen vom Tickethandel ausschließen, mehr auch nicht! (Meine nächste Wette: Die Ausgeschlossenen bekommen an jeder Vorverkaufsstelle Tickets vom FCK, oder musstest Du schon einmal an der Vorverkaufsstelle deinen Ausweis vorzeigen?!).
Jetzt noch ein Wort zu denjenigen, die immer den Tipp geben, sich über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zu holen (glaube hat sogar schon jemand hier vorgeschlagen der vorgibt Jura gepaukt zu haben): Eine Rechtsschutzversicherung springt bei Vertößen gegen AGB-Recht NICHT ein, d.h. jeder muss seinen Anwalt aus eigener Tsche zahlen !! (lest euch mal die Versicherungsbedingungen eurer Rechtsschutzversicherungen durch!).
In diesem Sinne: Wer Tickets nicht gewerbsmäßig über Ebay vertickt ist