ZitatDie Sportgerichtsbarkeit des DFB hat den 1. FC Kaiserslautern wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Während der Partien gegen den FSV Mainz 05 in der Hin- und Rückrunde wurden Rauch- und Knallkörper gezündet. Hierdurch wird eine erhöhte Gefahr für alle am Spiel beteiligten Personen erzeugt und der FCK wird für diese Zwischenfälle verantwortlich gemacht.
Beim Auswärtsspiel in Mainz wurde im Lautrer Block eine Rauchbombe gezündet. Beim Heimspiel zum Rückrundenauftakt zündeten die Auswärtsfans im Gästeblock entsprechender Rauch- und Knallkörper.
Der FCK ruft seine Anhänger und alle Stadionbesucher eindringlich dazu auf, derartiges Verhalten zu unterlassen, da einerseits Leib und Leben aller Stadionbesucher gefährdet werden und zudem dem Verein nachhaltig geschadet wird. Bei wiederholten Vorkommnissen dieser Art können die ausgesprochenen Strafen bis hin zum Punktabzug führen.
Quelle : 1. FCK