Es gibt ja seit kurzem auch Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht.Ich denke die Deutsche Justiz sollte mal beginnen ihre Möglichkeiten voll auszunutzen.
Michelles Mörder 9 1/2 Jahre Haft
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Das ist richtig. Man sollte das Strafmaß ausreizen, wobei ich hier noch kein Raum für eine Sicherheitsverwahrung sehe. Man kann es ja bei Bedarf nachträglich verhängen.
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Ist üblich.Jeder zwischen 18 und 21 Jahren wird i.d.R.immer noch nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Das ist ja das Traurige.Wir müssen nicht über Höchststrafenerhöhung usw. diskutieren, alles populistisches Blabla, solange wir die Gesetze, die wir haben nicht mit aller Härte anwenden. -
Es fällt mir als Vater einer Tochter schwer, hier die Fassung zu bewahren. Nicht jeder ist mit 19 reif. Aber der hier ist eigentlich reif für ein echtes Lebenslänglich. Der Vater und die Mutter des Mädchens haben eine härtere Strafe.
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Nicht jeder ist mit 19 reif.
Komischerweise dürfen solche Typen aber wählen, Auto Fahren, Alkohol kaufen und werden dann nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Das kotzt mich an! -
genau das ist es. mit 19 jahren weiss man was man tut und darf ja auch einiges tun wie wählen, alkohol kaufen usw. also für mich als mutter, lebenslänglich mit anschliessender sicherheitsverwahrung. das mädchen ist tot und wird nie mehr zurück kommen und die eltern sind total am ende. wer fragt nach ihrem leben? kein mensch. aber bei einem jugendlichen straftäter darf man ja die zukunft nicht verbauen.
welche zukunft hatte bitte die familie der kleinen michelle???
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Es gibt ja einen Grund, warum es ein Jugendstrafrecht gibt. Und wenn sogar der Staatsanwalt ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht fordert, dann wird er seine Gründe haben.
Es ist mir zu einfach, einfach drauf zu hauen. Keiner von uns kennt den Täter oder hat den Prozess im Detail verfolgt.
Lasst uns hier doch nicht zu lauter kleinen ASC's verkommen. -
Ich als Vater einer Tochter kann so eine Rechtssprechung nicht verstehen...Er hat ein KIND umgebracht--da müste es egal wie nur ein Urteil geben..
LEBENSLANG bis zu seinem Tode...
Aber mal eine andere Frage an einige hier.. In so einem Fall versteht ihr, dass mit Jugendstrafrecht gehandelt wird--wenn aber Jugendliche im Stadion die Grenzen vollkommen missachten, dann verlangen hier viele lebenslanges Stadionverbot-- Warum dann auch hier nicht nach Jugenrecht und Erwachsenen Strafrecht?
Jedenfalls kann ich für die Eltern des Mädchens nur hoffen, sie können irgendwann mal wieder lachen und weiterleben wie sie es wollen-immer in Gedanken mit ihrer Tochter und dass der Schmerz nicht dauerhaft drückt...
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Jedenfalls kann ich für die Eltern des Mädchens nur hoffen, sie können irgendwann mal wieder lachen und weiterleben wie sie es wollen-immer in Gedanken mit ihrer Tochter und dass der Schmerz nicht dauerhaft drückt...
Ich denke, dass alle unsere Gedanken bei den Eltern sind.
Aber vor Gericht gibt es ja keine Gerechtigkeit, nur ein Urteil...
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Ich weiss ja nicht, wie sich das der ein oder andre hier vorstellt. Lebenslänglich für Mörder, Kinderschänder, Fast-Mörder und Vergewaltiger jeden Alters? Das ist natürlich total überspitzt ausgedrückt und keiner denkt wahrscheinlich wirklich genau so. Aber es geht in die Richtung, dass man jegliche Grenzen und Differenzierungen außer Acht lässt. Es gibt keine Gerechtigkeit vor Gericht? Ist es etwa gerecht, wenn ein Massenmörder, der vollkommen bewusst dutzende Menschen kaltblütig ermordert hat, genauso bestraft wird wie ein junger Mensch, der gerade erwachsen wird, der "nur" einen Mord begangen hat? Es ist vollkommen klar, dass ein Mord eine harte Strafe und weitere Maßnahmen nach sich ziehen müssen, aber sofort lebenslänglich zu fordern löst das Problem nicht. Das ist fast so wie die Geschichte mit der KiPo und der Stopp-Seite. Wegsperren, dass man nichts mehr sieht, aber effektiv nix dagegen machen. So kann das nich klappen.