Ab und an trügt mich meine Erinnerung doch nicht:
"Jeder verteidigende Spieler, der aus irgendeinem Grund ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld verlässt,
befindet sich bis zur nächsten Spielunterbrechung mit Blick auf ein Abseits auf der eigenen Tor- oder Seitenlinie.
Verlässt der Spieler absichtlich das Spielfeld, wird er bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt.
Verlässt ein Spieler, der sich im Abseits befindet, bewusst das Spielfeld, um dem Schiedsrichter zu signalisieren,
dass er nicht aktiv ins Spiel eingreift, gilt dies nicht als Vergehen. Ist der Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass der Spieler
das Feld aus taktischen Gründen verlassen und durch die Rückkehr auf das Spielfeld unfair einen Vorteil erlangt hat,
verwarnt er den Spieler wegen unsportlichen Betragens. Der Spieler muss beim Schiedsrichter die Erlaubnis zum
Wiederbetreten des Spielfelds einholen."