So wie ein Gericht festgestellt hat, dass die Fananleihe zweckgebunden verwendet wurde?
Dass mit der Fananleihe ist einfach :
Da gibt es Belege, was im NLZ gelandet ist... Kaufpreis, Investitionen etc...
Aber daraus ist leider nur moralisch etwas abzuleiten, denn er hat sehr wohl versprochen, es werde zweckgebunden verwendet, aber juristisch eben nicht, denn Im Exposé stand eine Hintertür... Es gab auch kein "Gutachten", sondern verschiedene juristische Einschätzungen, die eben obigen Sachverhalt zum Inhalt hatten.
Du vermischt hier vieles durcheinander, zündest ein, zwei Nebelkerzen, die man aber relativ schnell durchschaut....
Dafür ist mir meine Zeit zu schade.