• ist dochb heutzutage "normal". werden doch schon verkäuferinnen entlassen weil sie einen liegengelassen pfandbon im wert von 15 cent einlösen.


    Da wurde aber der Arbeitgeber quasi beklaut. Das macht nen verdammt grossen Unterschied! Ich weiss nicht aber wenn ich mir nochmal alles zum Arbeitsrecht durch den Kopf gehen lasse würde ich nen tausender drauf setzen dass die Kündigung nicht rechtens ist. Egal ob er die Seifenspender abgeschraubt hat oder nicht.

    So schön wie früher wirds nie werden, das gibt die Zukunft so nicht her...


  • Da wurde aber der Arbeitgeber quasi beklaut. Das macht nen verdammt grossen Unterschied! Ich weiss nicht aber wenn ich mir nochmal alles zum Arbeitsrecht durch den Kopf gehen lasse würde ich nen tausender drauf setzen dass die Kündigung nicht rechtens ist. Egal ob er die Seifenspender abgeschraubt hat oder nicht.


    wo wird da der arbeitgeber beklaut? wenn ich als kunde meinen pfandbon liegen lasse und die kassiererin den zettel findet und den dann einlöst. dann werde doch eher ich beklaut und nicht der arbeitgeber.

  • Wenn der Pfandbon nicht eingelöst wird, kommt das dem Arbeitgeber zu Gute. Wenn beim Weingest ein Glas kaputt geht, hat derjenige der das Glas ausgegeben hat, was gut gemacht.


    Im übrigen geht es nicht um 15 cent, sondern generell um das Vertrauen, das missbraucht wird. Da ist es egal, wie hoch die Summe ist.


    Wir müssen nicht so weit schauen, auch wir hatten schon solch ein Kaliber in der Mannschaft. Allerdings wurden da die eigenen Kameraden bestohlen.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

  • Da es Kündigungen aus Bagatellgründen gibt, ist die Summe egal. Die Kündigung wurde zwar aufgehoben, aber nur weil die Mitarbeiterin über 30 Jahre im Geschäft war und sich dadurch einen besonderen Vertrauensvorsprung erarbeitet hatte.



    Zitat

    Kündigungen wegen kleiner Diebstähle sind nach Meinung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt. ......


    Quelle:


    http://www.zeit.de/karriere/be…hmer-kuendigung-diebstahl

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von rees1973 ()

  • Natürlich gibt es diese. Und natürlich sind sie in sehr vielen Fällen absolut gerechtfertigt. Das heisst doch aber nicht, dass die Summe egal ist. Das ist einfach falsch. In einer ersten Prüfung wird geprüft ob ein ansich legitimer Kündigungsgrund vorliegt. Und dann im Anschluss in einer zweiten Prüfung wird der Einzelfall bewertet, der eben genau wie die Dauer der Anstellung, sozialen Umstände usw., eben vorallem auch die Summe berücksichtigt. Da ändert auch der veraltete Artikel nichts dran. Zu dem Thema gibts reichlich aktuelle Artikel und Bücher, da muss man nicht auf solche zurückgreifen die vor dem Urteil + Begründung erschienen sind.


    Aber du hast doch wohl nicht ernstahft Zweifel daran, dass ihr der "Vertrauensvorsprung" reichlich wenig gebracht hätte, wenn es hier um mehrere Tausende € gegangen wäre?

  • Freiburg ist nicht mehr so wie zu Finkes Zeiten (auch Finke ist nicht mehr so wie zu Freiburgs Zeiten).
    Die schlagen jetzt blind um sich.
    Steht auch im kikcer
    Da Sorg t sich wohl jemand um seine Zukunft

    Es sind nicht immer die Lauten stark, nur weil sie lautstark sind. Es gibt so viele denen das Leben ganz leise viel besser gelingt.
    ...
    Die schützt kein Programm. Die sind Melodie. So aufrecht zu gehen lerne ich nie

  • Aber du hast doch wohl nicht ernstahft Zweifel daran, dass ihr der "Vertrauensvorsprung" reichlich wenig gebracht hätte, wenn es hier um mehrere Tausende € gegangen wäre?


    Natürlich nicht. Aber dennoch gibt es immer noch diese Bagatelldelikte. Da ist es wirklich egal, wie hoch der Wert ist.


    Der Zeitungsartikel ist nicht veraltet. Die Entscheidung zu dem Artikel war im Juni 2010 vor dem BAG. Das war eine Grundsatzentscheidung, die nach wie vor Bestand hat. Zunächst spielt es kein Rolle, wie groß der Schaden ist. Danach werden natürlich alle Umstände geprüft, auch die Höhe des Schadens. Da hast du Recht. Aber grundsätzlich ist für eine arbeitsrechliche Kosequenz die Höhe des Schadens unerheblich. Bei der Art der Konsequenz dann schon.

    Zitat

    Armer Mann trifft reichen Mann und sehn sich an. Da sprach der Arme zum Reichen: "Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!"


    Bertolt Brecht